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Recht hat er, der Ralf, aber wer will schon Würstchen im Aq schwimmen haben? :y_smile_g Rechtlich ist die Sache aber klar - wenn ein Einzelhändler einem Endkunden einen Fisch verkauft, haftet er auch für die zugesicherten Eigenschaften - und die Art ist eine solche. Ob er den dann von seinem Großhändler oder Importeur oder wem auch immer schon falsch gekauft hat - sein Problem. Und man sollte nicht immer den gutgläubigen Kunden ausschimpfen - dessen Recht ist es nämlich, auf die Richtigkeit von Händleraussagen zu vertrauen. Sicherlich gibt es auch mal Welskenner, die einen ahnungslosen Händler über den Tisch ziehen, das ist dann aber wiederum dessen Problem, weil - s.o.. |
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hier geb ich Dir uneingeschränkt Recht. Was den Handel angeht muß man vielleicht differenzieren, doch denke ich schon, daß jemand der sein Geld mit der Aquaristik verdient hier versiert genug sein muß und erkennen muß, wenn es Unregelmäßigkeiten zumindest bei gängigen Arten gibt. Ich hab keine Ahnung, was ein Händler tut wenn er x beim Großhändler bestellt und y erhält, ich hoffe er bezahlt den Preis von y und verkauft ihn auch als solchen. |
@Mike
Du verlangst von einem Händler kleinste Differenzen von 1000enden Arten zu sehen, die sonst nur Spezialisten erkennen. Selbst hier sind nur Streitereien wegen mancher Bestimmung von 400 L-Nummern Und dann verlangst du am besten noch perfekten Kundenservice(je nachdem muss das Kundengespräch weichen weil zuviel Kunden da sind), billige Fische guter Qualität(3 Wochen Quarantäne incl.), Zubehör, reichlich Hintergrundarbeit die dem Kunden verborgen bleibt, siehst du eh nicht Und dann ist der Händler der auch nur ein Endabnehmer ist der Dumme, weil der Exporteur schon falsche Tiere versendet. Sry, blick der Realität mal ins Auge. Wenn du wüsstest wie es wirklich abläuft, würdest du den Ball mal flacher halten. |
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jetzt werden schon Kürbisse mit Kirschen verglichen, um juristische Ansichten auf Stammtischniveau wie Zitat:
Wenn man als Händler nicht in der Lage ist, einen L15 von einem L134 zu unterscheiden, dann darf man diese Eigenschaft("Ja, das ist ganz sicher ein L134.") eben auch nicht zusichern. Ansonsten haftet man dafür, daß es auch einer ist. Solche mündlichen Zusicherungen sind auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen generell einfach auszuschließen. Es gibt schließlich einen Verbraucherschutz in Deutschland. Ist man als nichtwissender Händler dagegen seriös("Ich habe ihn als L134 von meinem Großhändler gekauft, weiß es aber nicht sicher."), dann ist es das Risiko des Endkunden, den Wels zu kaufen und evt. einen anderen zu bekommen. Dem Händler bleibt es selbst überlassen, Eigenschaften zuzusichern oder eben auch nicht. So ist das nun einmal und nichts anderes habe ich geschrieben, geschweige denn, daß ich eine unrealistische Erwartungshaltung gegenüber Aquaristikhändlern oder dem Handel mit Fischen hätte. |
Hallo,
finde Mike hat schon recht was den Fall angeht. Nach meinem Rechtsempfinden könnte man aber, bevor man anfängt im BGB zu wälzen, einfach nochmal beim Händler anfragen und diesem den Sachverhalt schildern. Vielleicht war es ja tatsächlich nur eine Verwechslung... Deshalb sollte man dem Verkäufer zumindest die Chanche lassen, den Mangel zu beheben (in welcher Form auch immer). Konnte leider aus den bisherigen Beiträgen nicht entnehmen ob diese Möglichkeit schon ausgeschöpft wurde. Gruß Ulli |
hi,
irgendwie typisch für dieses forum. heiko will L-134 und bekommt L15 zum gleichen preis. laut seiner signatur hat er aber schon 5 L-134. er ist sich dennoch nicht sicher und fragt im forum nach … was folgt ist sinnlose spekulation und besserwisserei. die frage war, welcher wels auf den bildern ist - und diese frage ist beantwortet. ob der händler betrogen hat und was man dagegen unternehmen kann ist schlichtweg egal. man schämt sich ja langsam teil dieses forums zu sein … |
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Immer zu erst auf den Händler eindreschen, der dem ahnungslosen Kunden die Dinger verkauft hat. Warum frägt der Ahnungslose aber erst NACHHER hier nach? Zitat:
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Mal ernsthaft: Es gibt so viele Zoohandlungen die sich mit Hamstern und Wellensittichen auskennen und nebenher halt auch ein paar Fische verkaufen...denen wäre es sowas von egal ob L15 oder L134....Hauptsache L... Aber hier ohne irgendwelche sonstigen Informationen gleich dem Händler die Schuld zu geben und auch noch Absicht zu unterstellen ist ziemlich billig, wenn man eigentlich garnix weiß. Gruß |
@ Patrick
Du hast es weningstens verstanden. |
Hi!
Problem gelöst! Ab jetzt werden nur noch L134 mit Typenschild gekauft. Denn nur wo L134 draufsteht ist auch L134 drin. Und laßt euch keinen LS für einen TDI andrehen. |
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