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mike184 28.12.2006 17:57

Zitat:

Zitat von Badenser (Beitrag 109922)
Hi,

das ist der größte Quatsch, den ich seit langem gehört habe.
Ein Händler verdient seine Kohle damit Tiere zu verkaufen, wenn er das nicht kann, soll er es lassen und nen Würstchenstand aufmachen.

Hi!

Recht hat er, der Ralf, aber wer will schon Würstchen im Aq schwimmen haben? :y_smile_g
Rechtlich ist die Sache aber klar - wenn ein Einzelhändler einem Endkunden einen Fisch verkauft, haftet er auch für die zugesicherten Eigenschaften - und die Art ist eine solche. Ob er den dann von seinem Großhändler oder Importeur oder wem auch immer schon falsch gekauft hat - sein Problem.
Und man sollte nicht immer den gutgläubigen Kunden ausschimpfen - dessen Recht ist es nämlich, auf die Richtigkeit von Händleraussagen zu vertrauen.
Sicherlich gibt es auch mal Welskenner, die einen ahnungslosen Händler über den Tisch ziehen, das ist dann aber wiederum dessen Problem, weil - s.o..

Badenser 28.12.2006 18:15

Zitat:

Zitat von Motoro (Beitrag 109951)
Ich sag den, der die Fische gekauft hat, weil er zu blöde war sich mal vorher kundig zu machen.

Hi,

hier geb ich Dir uneingeschränkt Recht.

Was den Handel angeht muß man vielleicht differenzieren, doch denke ich schon, daß jemand der sein Geld mit der Aquaristik verdient hier versiert genug sein muß und erkennen muß, wenn es Unregelmäßigkeiten zumindest bei gängigen Arten gibt.

Ich hab keine Ahnung, was ein Händler tut wenn er x beim Großhändler bestellt und y erhält, ich hoffe er bezahlt den Preis von y und verkauft ihn auch als solchen.

Volker D. 28.12.2006 18:53

@Mike

Du verlangst von einem Händler kleinste Differenzen von 1000enden Arten zu sehen, die sonst nur Spezialisten erkennen.
Selbst hier sind nur Streitereien wegen mancher Bestimmung von 400 L-Nummern
Und dann verlangst du am besten noch perfekten Kundenservice(je nachdem muss das Kundengespräch weichen weil zuviel Kunden da sind), billige Fische guter Qualität(3 Wochen Quarantäne incl.), Zubehör, reichlich Hintergrundarbeit die dem Kunden verborgen bleibt, siehst du eh nicht

Und dann ist der Händler der auch nur ein Endabnehmer ist der Dumme, weil der Exporteur schon falsche Tiere versendet.

Sry, blick der Realität mal ins Auge.
Wenn du wüsstest wie es wirklich abläuft, würdest du den Ball mal flacher halten.

Volker D. 28.12.2006 18:57

Zitat:

Rechtlich ist die Sache aber klar - wenn ein Einzelhändler einem Endkunden einen Fisch verkauft, haftet er auch für die zugesicherten Eigenschaften - und die Art ist eine solche.
Gekauft wie gesehen oder wenn du einen Mercedes kaufst der in Wirklichkeit ein Käfer ist, naja mal es dir schön bunt aus.

mike184 28.12.2006 22:12

Zitat:

Zitat von Motoro (Beitrag 109960)
Gekauft wie gesehen oder wenn du einen Mercedes kaufst der in Wirklichkeit ein Käfer ist, naja mal es dir schön bunt aus.

Hi!

jetzt werden schon Kürbisse mit Kirschen verglichen, um juristische Ansichten auf Stammtischniveau wie
Zitat:

wen wollen wir jetzt verklagen?
Ich sag den, der die Fische gekauft hat, weil er zu blöde war sich mal vorher kundig zu machen.
zu rechtfertigen. Sorry, aber es ist müßig, darüber so weiter zu diskutieren. Ich denke, die Bälle sollte man immer dann besonders flach halten, wenn man von einem Thema wirklich keine Ahnung hat. Auch wenn bei der Juristerei der Teufel oft im Detail steckt.
Wenn man als Händler nicht in der Lage ist, einen L15 von einem L134 zu unterscheiden, dann darf man diese Eigenschaft("Ja, das ist ganz sicher ein L134.") eben auch nicht zusichern. Ansonsten haftet man dafür, daß es auch einer ist. Solche mündlichen Zusicherungen sind auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen generell einfach auszuschließen. Es gibt schließlich einen Verbraucherschutz in Deutschland.
Ist man als nichtwissender Händler dagegen seriös("Ich habe ihn als L134 von meinem Großhändler gekauft, weiß es aber nicht sicher."), dann ist es das Risiko des Endkunden, den Wels zu kaufen und evt. einen anderen zu bekommen.
Dem Händler bleibt es selbst überlassen, Eigenschaften zuzusichern oder eben auch nicht. So ist das nun einmal und nichts anderes habe ich geschrieben, geschweige denn, daß ich eine unrealistische Erwartungshaltung gegenüber Aquaristikhändlern oder dem Handel mit Fischen hätte.

SLEWL81 28.12.2006 23:03

Hallo,

finde Mike hat schon recht was den Fall angeht.
Nach meinem Rechtsempfinden könnte man aber, bevor man anfängt im BGB zu wälzen, einfach nochmal beim Händler anfragen und diesem den Sachverhalt schildern. Vielleicht war es ja tatsächlich nur eine Verwechslung...
Deshalb sollte man dem Verkäufer zumindest die Chanche lassen, den Mangel zu beheben (in welcher Form auch immer).
Konnte leider aus den bisherigen Beiträgen nicht entnehmen ob diese Möglichkeit schon ausgeschöpft wurde.

Gruß Ulli

pleco22 28.12.2006 23:12

hi,

irgendwie typisch für dieses forum. heiko will L-134 und bekommt L15 zum gleichen preis. laut seiner signatur hat er aber schon 5 L-134. er ist sich dennoch nicht sicher und fragt im forum nach … was folgt ist sinnlose spekulation und besserwisserei.

die frage war, welcher wels auf den bildern ist - und diese frage ist beantwortet. ob der händler betrogen hat und was man dagegen unternehmen kann ist schlichtweg egal. man schämt sich ja langsam teil dieses forums zu sein …

Kino Muza 29.12.2006 00:28

Zitat:

Zitat von Badenser (Beitrag 109922)
das ist der größte Quatsch, den ich seit langem gehört habe.
Ein Händler verdient seine Kohle damit Tiere zu verkaufen, wenn er das nicht kann, soll er es lassen und nen Würstchenstand aufmachen.
Er muß die Viecher irgendwo gekauft haben und entweder er hat sich beim Einkauf reinlegen lassen (dann gilt auch oberes) oder er versucht seinen Gewinn vorsätzlich durch Umlabeln zu steigern.

Der größte Quatsch für dich seit langem? Kennst du den Händler? Nein. Den Käufer? Auch nicht wirklich. Den Importeur? Oder sind es vielleicht Nachzuchten?
Immer zu erst auf den Händler eindreschen, der dem ahnungslosen Kunden die Dinger verkauft hat. Warum frägt der Ahnungslose aber erst NACHHER hier nach?
Zitat:

Wenn man als Händler nicht in der Lage ist, einen L15 von einem L134 zu unterscheiden, dann darf man diese Eigenschaft("Ja, das ist ganz sicher ein L134.") eben auch nicht zusichern.
Wo steht etwas vom fettgedruckten Teil? Vielleicht stand da einfach nur was von von L134 an der Scheibe und der Kunde hat sich die Dinger einpacken lassen...
Zitat:

Vielleicht war es ja tatsächlich nur eine Verwechslung...
Nein, es war entweder jemand der seinen Beruf verfehlt hat, oder jemand der absichtlich bescheisst. Sowas kann man doch nicht verwechseln.

Mal ernsthaft: Es gibt so viele Zoohandlungen die sich mit Hamstern und Wellensittichen auskennen und nebenher halt auch ein paar Fische verkaufen...denen wäre es sowas von egal ob L15 oder L134....Hauptsache L...

Aber hier ohne irgendwelche sonstigen Informationen gleich dem Händler die Schuld zu geben und auch noch Absicht zu unterstellen ist ziemlich billig, wenn man eigentlich garnix weiß.

Gruß

Volker D. 29.12.2006 12:52

@ Patrick

Du hast es weningstens verstanden.

mike184 29.12.2006 13:43

Hi!

Problem gelöst! Ab jetzt werden nur noch L134 mit Typenschild gekauft. Denn nur wo L134 draufsteht ist auch L134 drin. Und laßt euch keinen LS für einen TDI andrehen.


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