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Martin G. 20.01.2004 15:56

Hi Leute,

das Töten gesunder Wirbeltiere ist also verboten? Absoluter Unfug. Nur die Begründung ist etwas schlecht gewählt...

Ich würde ihn zum Essen töten. Da kann keiner was sagen. Und schlecht schmeckem wird er sicher auch nicht :tfl: :bhä: .

Gruß, Martin.

Panaque nigrolineatus 20.01.2004 16:06

Martin, würdest du nicht! ;)

Martin G. 20.01.2004 18:25

Wetten, doch? ich würde es nicht drauf anlegen...

Martin. :tfl:

moonflower 20.01.2004 18:33

hi

tierschutzgesetz:

Zitat:

Erster Abschnitt:
Grundsatz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

man unterstreiche das wort "verantwortung"
denke über den "vernünftigen grund" nach
überlegt sich ob der tod nicht eine art "schaden" ist

Zitat:

§ 4
(1) .... Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

wer bestimmt dieses?

lg
kerstin

wannenseife01 20.01.2004 18:39

soenke, ich weiß ja nicht wo du wohnst aber ich war gerade vorhin in meinem aquariumhandel (hamburg) und habe mich erkundigt ob sie, wenn es nötig wird, meinen großen schilderwels (22cm, liposarcus pardalis) dort annehem würden. ich habe das tier auch unwissend um seine endgröße einer freundin abgenommen. jedenfalls sagte mir der pfleger dort das er ihn gern nimmt und mir futter als austausch anbietet. ich denke das schaffst du auch !
umbringen könnte ich jedenfalls so ein wunderbares tier nicht.
ich überlege eher ob ich mir ein passendes für "otto" *gg* anschaffe.


vielleicht hättest du dir vor dem kauf des aquariums überlegen :angel: sollen ob du wegen des welses nicht doch abstand davon nimmst. er wird ja nicht erst aufgetaucht sein als du das becken wieder aufgbaut hast....mann mann mann, der arme kerl..

Martin G. 20.01.2004 18:42

Hi Kerstin,

mit dem Fischereischein bin ich befugt, einen Fisch zu töten.

Zweck der Nahrungsbeschaffung ist ein vernünftiger Tötungsgrund. Ich esse und töte zu diesem Zweck Forellen, was spricht dagegen, dies mit einem Wabenschilderwels zu tun, der in seiner Heimat als Speisefisch genutzt wird?

Prinzipiell führt diese Diskussion aber zu weit. Wir sollten hier keinen Weg suchen, den Fisch mehr oder weniger gerechtfertigt um die Ecke zu bekommen, sondern ihn eventuell an einen Besitzer eines Großaquariums zu vermitteln!

Gruß, Martin.

moonflower 20.01.2004 18:47

Zitat:

Originally posted by tatia_p82@20th January 2004 - 19:46
mit dem Fischereischein bin ich befugt, einen Fisch zu töten.

hi martin

prinzipiell gehe ich nicht davon aus, dass jeder mensch einen fischereischein besitzt ;)

aber du hast recht, die diskussion führt zu weit

lg
kerstin

ps: ausnahmsweise fand ich gong´s beitrag hierzu absolut top :spze:

c30ne 20.01.2004 19:11

letztens gab es bei einem händler einen wabi für 45€
der ist jetzt weg. es sollte sich schon jemand finden der einen haben möchte - vor allem geschenkt.

(meiner ist zwar schon 12cm lang, aber ich spare schon auf ein größeres becken)

ihr habt ja Recht 20.01.2004 19:13

Ich gebe Euch grundsätzlich Recht. Aber Ihr kennt die Geschichte ja nicht... Ich habe ein Aquarium ohne Fische gekauft, weil ich eigentlich ein Barschbecken einrichten wollte. Die Vorbesitzerin fragte mich am Telefon, ob ich die Fische haben wollte oder ob sie die vernichten solle. Ich habe reagiert wie Ihr und gesagt, dass wir die wohl mitnehmen, damit sie nicht sterben müssen. Ich wusste ja nicht, was da in dem Becken ist...
Nun habe ich also ein Becken von 1 m und einen Wels von 25 cm, der für das Becken viel zu groß ist. Ich hätte ihn natürlich auch bei der Vorbesitzerin lassen könne (wie die beiden riesigen Haibarben und die beiden großen Skalare). Was die dann wohl mit dem Wels gemacht hätte?
Nun habe ich genau 3 Möglichkeiten:
- Den Wels in dem zu kleinen Becken lassen und ihn bis 50 cm mästen. Dann beschimpft Ihr mich als Tierquäler
- Den Wels an Tierfreunde abgeben, die ein entsprechendes Becken haben... Hier seid ihr Weltverbesserer alle gefordert. Bringe Ihn auch bis 150 km hin...
- Das Tier zum Händler bringen. Habe in dieser Hinsicht bereits eine Anfrage laufen.

Für ein größeres Becken haben wir keinen Platz.
Andere Vorschläge?

Gruß
Sönke

Walter 20.01.2004 19:13

Zitat:

Originally posted by moonflower@20th January 2004 - 19:37


Zitat:

§ 4
(1) .... Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

wer bestimmt dieses?


Hi,
ist wohl Auslegungssache.
"Verboten" ist jedenfalls zu hart ausgedrückt.


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