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Borbi 27.03.2010 19:01

Hallo,

..um das (mal wieder) klarzustellen:
Zitat:

soweit ich weiß sollen dieses Jahr ja einige Arten beschrieben werden, darunter L25 L27 etc. Diese würden dann auf der Positivliste auftauchen und dürften wieder importiert werden, dauerhaft.
Ein solcher Automatismus existiert nicht. Die IBAMA nimmt Arten auf Antrag in die Positivliste auf (natürlich nicht jede, für die ein Antrag gestellt wird). Eine Beschreibung ist keine notwendige Bedingung (siehe Ausfuhrerlaubnis für prakt. alle Peckoltia und Ancistrus). Siehe z. B. Ancistrus cryptophthalmus und andere Höhlenbewohner.

Grüße, Sandor

KingS 27.03.2010 19:19

Hallo Sandor,

zitier mich doch mal bitte wo ich schreibe, dass auf eine Beschreibung eine automatische Ausfuhrerlaubnis folgt.

Borbi 27.03.2010 19:32

Moin,

hab ich doch schon. Aber ich kann´s auch noch mal verdeutlichen:

Hier sagst Du, dass einige Arten neu beschrieben würden:

Zitat:

soweit ich weiß sollen dieses Jahr ja einige Arten beschrieben werden, darunter L25 L27 etc.
Und im folgenden Satz stellst Du die logische Verknüpfung zum Auftauchen auf der Positivliste her:

Zitat:

Diese würden dann auf der Positivliste auftauchen[...]
Eindeutig genug?

Grüße, Sandor

KingS 27.03.2010 19:38

Hallo,

selbst wenn man das aus meiner Formulierung rauslesen könnte interpretierst du in dieses Satzgefüge doch etwas zu viel rein. Man könnte "dann" natürlich auch als "im Laufe der Zeit" interpretieren und nicht als logische Schlussfolgerung aus dem ersten Teil.

Allerdings ist mir das auch zuviel Haarspalterei, denn nach der Logik die du mir hier unterstellst müsste auch L46 exportiert werden, und das sollte eigentlich jedem klar sein das es eben nicht so ist.

Borbi 27.03.2010 19:45

Hallo Steffen,

..Du hast´s echt nicht verstanden, oder?

Ich bin ja kein Germanist, aber Deine Satzkonstruktion stellt nunmal eine klare logische Korrelation beider Geschehnisse her.

Und hieraus:
Zitat:

Zitat von KingS
denn nach der Logik die du mir hier unterstellst müsste auch L46 exportiert werden, und das sollte eigentlich jedem klar sein das es eben nicht so ist.

schließe ich, dass Du entweder meinen ersten Beitrag nicht zu Ende gelesen hast oder nicht verstanden hast, schrieb ich doch:

Zitat:

Zitat von Borbi
Siehe z. B. Ancistrus cryptophthalmus und andere Höhlenbewohner.

Was soll´s, ich geh jetzt Wasser wechseln.
Sandor

KingS 27.03.2010 19:57

Hallo Sandor,

ich habe deinen Beitrag zu Ende gelesen, allerdings kommst du natürlich gleich mit den ganzen blinden Ancistrus, die glaub ich nicht jeder kennt und ich auch nur von wenigen Bildern, daher wollte ich gerne den L46 als Beispiel (für die Logik) anführen.

Und es freut mich ja für dich das du eine gewisse Eloquenz besitzt und eventuell war meine Wortwahl wirklich falsch, was mir natürlich sehr leid tut. Ich analysiere nicht Wort für Wort und verlasse mich manchmal doch etwas darauf, dass andere Menschen logisch denken. Da das aber anscheinend nicht so ist werde ich in Zukunft vermehrt darauf achten !

Cattleya 27.03.2010 20:19

Salü
da Borbi gerade am Waserwechseln ist, muss halt ich mal.
@Stefan
dein Satz
Zitat:

soweit ich weiß sollen dieses Jahr ja einige Arten beschrieben werden, darunter L25 L27 etc. Diese würden dann auf der Positivliste auftauchen und dürften wieder importiert werden, dauerhaft.
kann man lesen wie man will . Ich und vermutlich alle haben ihn aber wie Borbi verstanden. Da gibts nicht's schön zu reden ;)
Um dir etwas recht zu geben,,,
Am Anfang der "Blokade" wahr aber schon, so wie du es schilderst mal die Rede davon, dass nur unbeschriebene exportiert werden dürfen. Hyper seltene und von Überfischung bedrohte natürlich ausgeschlossen.

Wenn nun L27 L25 und andere tatsächlich nur während einer bestimmten Zeit (befristet) exportiert werden dürfen.. Nicht auszudenken wie der Fachhandel und Zulieferer dann gewissen Notvorräte anlegen wird. :y_smile_g

Weiter mit Wissenslücken befüllen...
Frage:
Angenommen der L27 aus dem Xingu wurde/wird beschrieben. Und angenommen der Export wird befristet legal. Ist dan automatisch der L27 Tocantins, L27 Rio Araguaia und die anderen auch frei?
Angenommen der L25 wurde/wird beschrieben. Und angenommen der Export wird befristet legal. Erkennen die Exportuere oder die Ibama den Unterschied zu anderen Pseudas, ich denke da im speziellen an L24 , aber auch andere ähnliche ?

lg Udo

AsterixX 27.03.2010 20:29

Hi Udo,

kommt Zeit kommt Fisch...

Da es viele Spekulationen darüber gibt, warten wir ab was passiert oder wer Recht behält.
Ich zu meinem Teil wollte Euch daran teilhaben, jedoch keine Grundsatzdiskussion auslösen.

Da einigen Preise bekannt sind - die recht heftig sind, keine Frage - werde die Fishkeeper bestimmt vieles daran setzen das es so bleibt...
Das meiste werden Sie einstreichen, der Fänger bekommt i.d.R. recht wenig ab u.a. weil er sich nicht auskennt und der Keeper den Preis diktiert.

LG Frank

KingS 27.03.2010 20:40

Hallo Udo,

man oh man so eine Haarspalterei erleb ich ja nichtmal jeden Tag unter meinen Juristen Kollegen, ich wiederhole nochmal:

Wenn meine Wortwahl falsch war tut es mir Leid, ich setze eine gewisse Logik einfach voraus. Wenn ihr mir natürlich sagt, dass ich das nicht soll, werde ich in Zukunft darauf achten. Ist das Thema nun abgeschlossen oder muss ich mir jetzt noch unzählige weitere Beiträge mit gleichem Inhalt durchlesen?

Meine Grundaussage war, dass im Laufe des Jahres Arten beschrieben werden sollen und einige auch wieder exportiert werden dürfen, so habe ich es mal in einem ausländischen Forum vor gewisser Zeit gelesen gehabt. Mehr nicht !

Deine weiteren Ausführungen sind Spekulationen und eigene Meinung. Was ich aber weiß ist, dass es ordentliche Strafen bei illegalen Exporten gibt und die Ibama durchaus ihre eigenen Wissenschaftler hat. Ich bezweifel also, dass es die Exporteure wagen werden, L24 als L25 rüberzubringen. Außerdem gibts ja schon genug illegale Exporte, die nicht über Brasilien ablaufen aber Fische aus Brasilien beinhalten. Zu den Panaque möchte ich nichts sagen. Es macht keinen Sinn, L27 auf die Positivliste zu setzen und dann nur bestimmte Standortvarianten zu erlauben. Andererseits bin ich auch kein Bestandteil der Ibama ;)

Interessant finde ich aber, wieso man den Export befristen sollte?

L172 27.03.2010 22:09

Hi!

Bestimmt wird es keine Regelung geben wie etwa: "L27 darf ausgeführt werden, aber nur von 03.2010-06-2010.".
Auch "dauerhaft" erlaubt finde ich falsch ausgedrückt.
Für den Export freigegeben werden Arten, deren Bestand es erlaubt. Wenn sich an dieser Situation etwas ändert (z.B. Staudammbau, Verseuchunh etc.), kann eine Art aber auch wieder von der Positivliste gestrichen werden.
In Deutschland (und auch in Brasilien) gibt es für einige kommerziell interessante Fische Schonzeiten, während derer sie nicht gefangen werden dürfen. In der Regel ist das die Fortpflanzungszeit.
Da diese Zeiten bei den meisten Harnischwelsen entweder unbekannt sind, oder sie sich das ganze Jahr über vermehren, ist eine Möglichkeit, Quoten einzuführen, um die sich die Exporteure dann prügeln dürfen. Bei Rochen ist das zum Beispiel der Fall.

Grüße,
Christian


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