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elfivegas 17.08.2005 16:00

Hi Motoro,

jetzt bin ich aber vollends verwirrt :confused:
warum soll die Versicherung meines Vermieters einspringen wenn ich den Schaden verursacht hab?
Normalerweise tritt die Haftpflicht in kraft wenn ich fremdes Eigentum durch was auch immer beschädige, dachte ich immer.
Und da ja Teppiche und Tapeten Eigentum meines Untermieters sind müßte das dann ja die Haftpflicht übernehmen.
Mauerwerk und Decken sind Eigentum des Vermieters und da müßte auch meine Haftpflicht aufkommen.
Und was meine Wohnung betrifft, muß dann die Hausrat ersetzen.

So wurde uns das von unserem Versicherungsmenschen gesagt und der hat uns schon einige male aus der Patsche geholfen.

Ich glaub da muß ich jetzt nochmal anrufen und nochmal nachlesen was in meinen Papieren steht.

Liebe Grüße Nicky

L-ko 17.08.2005 16:03

Hallo Motoro,

Zitat:

Zitat von Motoro
... Das ist leider nicht wahr.
... Die private Haftpflicht trägt gar nichts.

Wenn bei 'nem AQ die Scheibe bricht, z.B. weil der Unterbau vom AQ unbefriedigend war, zahlt die Privathaftpflicht die Schäden bei Dritten. Wenn kann man noch darüber diskutieren, wann solche Schäden schuldhaft oder nicht schuldhaft verursacht sind.

Zitat:

Zitat von Motoro
Alle mit dem Gebäude verbundenen Schäden (Tapeten, Bodenbeläge, Kurzschlüsse im Stromnetz)trägt die Gebäudeversicherung

... wenn es eingeschlossen ist. Bei manchen Versicherungen ist es "automatisch" eingeschlossen bei anderen nicht, dann muss die entsprechende Klausel explizit eingeschlossen werden. (Z.B. bei meiner)

Zitat:

Zitat von Motoro
..., Tiere werden nicht ersetzt.

... dafür (s.o.) gabe es zumindest im Frühjahr noch 2 Anbieter.

Zitat:

Zitat von Motoro
Aquarien kann man bzw. muss man wegen Wasserschäden extra versichern
Da gibt es bei mir die Angabe bis 500l und darüber.

... auch das kommt auf die Versicherung an. (Bei mir ist es Bestandteil der Hausratversicherung.)
[/quote]

Beste Grüße
Elko

L-ko 17.08.2005 16:09

Hallo Nicky,

... im wesentlichen läuft das mit der Privathaftpflicht darauf hinaus, was schuldhaft ist. Wenn schuldhaft muss eine Haftpflichtversicherung (auch eine Privathaftpflichtversichung) definitiv zahlen (mal von solchen Späßchen wie "grob fahrlässig" abgesehen), wenn nicht schuldhaft dann nicht.

Beste Grüße
Elko

Volker D. 17.08.2005 16:23

Gut meine Beispiele wie die Versicherung Wasserschäden handhabten.


1 Fall

Bei meinem Nachbarn übermir lief die Waschamschine aus.
Decke feucht, Kurzschluss und Tapeten lösten sich.
Der Nachbar hatte keine Private Haftpflicht.

Bezahlt wurde der Kabelschaden und die Tapeten von der Gebäudeversicherung.

2. Fall
Bei mir löste sich die Zuwasserleitung der Spülmaschine.
Diverse Holzteile meiner Küche quollen auf, beim Nachbarn Kurzschluss, dadurch ging der Computer kaputt.
Kurzschluss und den Elektriker trug die Gebäudeversicherung , Computer die Hausrat des Nachbarn.
Meine Holzteile zahlte meine Hausrat.

3. Fall
Mein 300l verlor durch eine offene Silikonnaht Wasser.
Schaden trug meine Hausrat da extra versichert.


Haurat deckt Schäden des eigenen Hausrates ab die durch Wasser oder Feuer und was weiss ich(Einbruch) entsteht, egal wo das Feuer entstanden ist oder das Wasser herkommt.
Haftpflicht zahlt keinen Frosch.
Gebäudeversicherung deckt Schäden ab die eben mit dem Haus verbunden sind.
Deswegen ist z. B. ein Glasversicherung nicht nötig für Fenster.

Zitat:

Wenn bei 'nem AQ die Scheibe bricht, z.B. weil der Unterbau vom AQ unbefriedigend war, zahlt die Privathaftpflicht die Schäden bei Dritte
Wenn dir das nachgewiesen wird , sagt die Versicherung , grobe Fahrlässigkeit udn zahlt nicht.

Zitat:

Zitat:
Zitat von Motoro
Aquarien kann man bzw. muss man wegen Wasserschäden extra versichern
Da gibt es bei mir die Angabe bis 500l und darüber.



... auch das kommt auf die Versicherung an. (Bei mir ist es Bestandteil der Hausratversicherung.)
[/quote]

Ich schrieb ja auch kann.
Bei mir ist es Extra. 7,50 im Jahr.

Am besten ruft ihr mal eure Versicherung an und informiert Euch, wer welchen Schaden wann bezahlt.

Ich hab mich selber gewundert.

mfg

elfivegas 17.08.2005 16:24

Hallo Elko,

hmm.... also wenn jetzt mein Becken nach 5 Jahren undicht wird und /oder die Silikonnaht aufreißt und fasst das ganze Wasser ausläuft (schnell),
bin ich dann schuld oder nicht schuld?
Mal vorrausgesetzt mein Unterbau ist befriedigend.

Liebe Grüße Nicky

Volker D. 17.08.2005 16:34

Du bist nicht schuld

Deinen Hausratsschaden (Möbel ect.)trägt deine Versicherung.
Gebäudeschäden die Gebäudeversicherung.
Hausratsschäden beim Nachbarn die Hausratsversicherung des Nachbarn, hat der keine hat er Pech.


Das lustigste dabei ist, ist der Teppich verklebt zahlt es die Gebäude, lose dei Hausrat, Laminat schwimmend verlegt die Hausrat, Parkett voll verklebt die Gebäude.
mfg

barmann76 17.08.2005 17:26

Hallo

Wenn Du aber Pech hast, kann es passieren, dass die Gebäudeversicherung eines Tages an Deiner Tür steht respektive der Postbote und die von der Versicherung vorauslagten Kosten erstattet haben möchte.

So passiert bei mir, als besagter Zulaufschlauch vom Geschirrspüler abgesprungen ist. Witzig, meine Haftpflicht hat der Gebäudeversicherung eben diese Kosten erstattet.

Und, Tapetenschäden sind nicht Schäden, die dem Vermieter entstehen sondern dem Untermieter, es sei denn die Tapete oder auch die Auslegware, das Laminat etc. sind Vermietereigentum gewesen. Also Haftpflicht des "Verursachers".Lediglich das Mauerwerk als solches wird von der Gebäudeversicherung gedeckt, denn es ist Eigentum des Vermieters/Eigentümers.

Merke: Die Gebäudeversicherung versichert Eigentum des Eigentümers des Gebäudes ( Gebühren meistens auf die Mieter umgelegt ). Damit soll Wertminderung an der Immobilie durch Schäden z.B. Dritter abgedeckt werden (Stichwort Schmierereien). Betroffenes Eigentum der Mieter interessiert die Gebäudeversicherung nicht die Bohne.

Bezüglich Schäden rund um das Aquarium habe ich Gott sei Dank noch keine Erfahrungen machen dürfen, die mein Budget oder meine Versicherung bemüht hätte.


Gruß Benny

elfivegas 17.08.2005 17:43

Hallo,

Zitat von barmann76
Zitat:

Und, Tapetenschäden sind nicht Schäden, die dem Vermieter entstehen sondern dem Untermieter, es sei denn die Tapete oder auch die Auslegware, das Laminat etc. sind Vermietereigentum gewesen. Also Haftpflicht des "Verursachers".
genau so denke ich auch, hab ich weiter oben schon mal ähnlich geschrieben.

@Benny: Wie lange pflegst Du denn schon Aquarien, wenn ich das mal fragen darf?

Liebe Grüße Nicky

barmann76 17.08.2005 17:54

Hallo Nicki
Erstmalig seit meinem 6. Lebensjahr wegen meines Vaters, dann auf eigene Faust seit 2002/2003
EDIT: Natürlich mit Unterbrechung. Ich glaube, als ich 10 oder so war, hat mein alter Herr das Hobby aufgegeben. Und ich selber hatte erst ab Énde 2002 den Mut, mir das Hobby in den eigenen vier Wänden anzutun ;)

Gruß benny

L-ko 17.08.2005 18:01

Hallo,

also erstmal zur Haftpflicht:
die zahlt grundsätzlich bei allen gegenüber Dritten schuldhaft verursachten Schäden.
@Nicky: gute Frage - hier muss man höchstwahrscheinlich mal nach Urteilen suchen (Hat zwar mit 'nem AQ nichts zu tun, aber ich kenn ein Urteil wo ein Baum (erwiesen) unverschuldet auf ein Nachbargrundstück gestürzt ist. Dort musste dann trotzdem die Haftpflichtversicherung des "Baumeigentümers" zahlen, weil dieses einen groben Eingriff auf das Nachbargrundstück darstellte. - Bei der Nachbarwohnung würde ich das nicht viel anders sehen. Ich bin aber halt kein Richter.)

Hausrat versus Wohngebäude:
So etwa: stellt man das Haus auf den Kopf - was rausfällt zahlt die Hausrat, was drin bleibt die Wohngebäude - vorausgesetzt das "Ding" ist überhaupt versichert.

Was versichert ist, wird in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung (Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht, ...) geregelt bzw. durch zusätzliche Klauseln eingeschlossen. Was in den Versicherungsbedingungen bzw. was erst durch Klauseln eingeschlossen wird, ist von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen verschieden.

Es ist auch nicht unbedingt so, dass sich eine Haftpflichtversicherung wegen "grober Fahrlässigkeit" immer davon stehlen kann. Sie kann aber bei dem Verursacher Regreß nehmen, der aber oft von gesetzeswegen begrenzt ist.

Beste Grüße
Elko


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