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McBuell 22.05.2009 11:07

Hi zusammen !

Zitat:

@Weiß jemand, wo der Halter zu besagter Zeit war?
Hallo Ralf , wo verbringst du denn deine Nacht zwischen die Woche ? Der Wahr oben in Schlaffzimmer und gut geträumt .
Ob dies nun Glück oder Pech ist, dass er nix bemerkt hat ?
Vielleicht hätte er sie ja vertreiben können, auf der anderen Seite müsste man wohl damit rechnen, dass solch dreiste Einbrecher wohl auch nicht davor zurück schrecken, einem eins über die Rübe zu ziehen (oder schlimmer)...

Alles in allem vielleicht doch besser, dass er nichts davon bemerkt hat...

Gruss Claude

Fischray 22.05.2009 11:13

Hi

Zitat:

, wo verbringst du denn deine Nacht zwischen die Woche ?

Kommt auf die Schicht an.
Während der Spätschicht in WOB hatten mich etliche gefragt, ob bei mir eingebrochen wurde. Bei den ersten dachte ich noch, dass es ein Scherz wäre, von wegen Welse klauen und so.

Dass auch noch der Besitzer zu Hause war, ist ja richtig dreist.
Gerade, weil es ja auch noch eine Zeit lang dauert, bis die Tiere rausgefangen sind.
Wenn so etwas passiert und dann noch in der eigenen Umgebung, macht man sich
so seine Gedanken.
Gerade, wenn man selber L 46 hat und nicht nur in drei Becken.

Gruß Ralf

keule-22 22.05.2009 11:40

Hey Ralf

Bist du nicht versichert bei so einem hohen Bestand an Welsen?
Man kann sich heut zu Tage gegen alles Versichern man muss nur das entsprechende kleingeld haben um die Versicherung zu bezahlen.
Eine richtige Alarmanlage,Wachhunde und ein Haussitter helfen da denke ich auch schon.
Wenn man die Nachbarn kennt und sich gut versteht hilft das bestimmt auch nochmal um einiges.
Da wirst du dochmal einen Termin machen müssen mit deinem Versicherungsvertreter und die geben Dir auf jeden Fall sehr gute Auskunft mit extra Versicherung:brl:.

Dimension 22.05.2009 12:06

Sers!

Rein rechtlich gesehen ist das nicht bloß ein Diebstahl. Von den wenigen Fotos her lassen sich direkt ein Wohnungseinbruchdiebstahl (§244 StGB, evtl auch Bandendiebstahl), Sachbeschädigung (Schäden an der Tür, Wasserschäden, tote Tiere, §303 StGB), evtl Hausfriedensbruch (§123 StGB), und Vergehen nach dem Tierschutzgesetz (Fische sind Wirbeltiere, also §17 TierschG). Mag sein dass noch irgendwo irgendwelche Gesetze verletzt wurden, aber das liegt jenseits meiner Kenntnisse.

Jedenfalls kommt da schon was zusammen.

mfg Ceddy

Walla 22.05.2009 12:20

Hallöchen Ralf,

das Rausfangen dauert nicht lange. Wie ich schon weiter oben schrieb. Die Bilder bestätigen meine obige Äußerung. Der/die Täter haben die Aquarien leergeräumt und sind dann einmal mit nem Kescher durchgefahren. Alles zusammen dauert dann pro Aquarium keine 5 Minuten. Mit dem Betreten und Verlassen der Räume dauerte das keine halbe Stunde. Ich selbst denke, dass es sogar nur ein einzelner Täter war. Vielleicht ist der sogar hier im Forum, oder in einem anderen aquaristischen Forum. Auf alle Fälle weiß er vom Wert der Welse. Orskenntnisse sind nicht unbedingt erforderlich, um einen solchen Bruch zu machen. Durch die Veröffentlichung kann man sich schon so einiges denken, dazu noch ein paar Beobachtungen und etwas wissen über Fenster und das Ganze ist kein Problem.

Und wo ich Fenster schreibe, fällt mir ein, vielleicht was es auch auf kipp gestellt. Ist ja oft der Fall, allein schon wegen der Luftfeuchtigkeit.

So, nun hoffe ich auch mal, dass da einer was Genaues über Versicherungen schreibt und dass der Täter gefasst wird. Sonderlich hoch wird die Strafe dennoch nicht ausfallen und wenn es ein Jugendlicher war, dann bleibt es eh mehr bei einem bösen Du, Du, mach das nicht wieder.

Und wenn man einen Wachhund hält und dieser beißt einen Einbrecher. Dann denke ich mal, dann wird der Hundehalter härter bestraft als der Einbrecher. Würde mich bei dieser Gesetzgebung jedenfalls nicht verwundern. Besser ist es ein paar Giftschlangen zu halten, dann ist der Einbrecher für immer weg vom Fenster.

Liebe Grüße
Wulf

kanybek5500 22.05.2009 12:48

Hallo zusamen ,zum erst möchte ich in Namen Beschädigte recht herzlich bedanken bei allen Leuten die mitleid und von allen Verständnis haben .Von mehrere Leuten bekannten Kreis würde den beschädigten Hilfe geboten bei wiederaufbau die Zuchtgruppe . In Namen den Beschädigten Michael Kutscher (sein Name dürfte ich veröffentlichen) möchten wir rechtherzliche dank aussprechen . Ich schreib für Im ,weil er kein ahnung mit Computer hat.

MFG.Nico

michl11 22.05.2009 13:16

Hallo

Ich möchte zwecks Versicherungen der Welse(Fische ) einiges dazuschreiben.

Mich hat auch diese Sache keine Ruhe gelassen,und habe darauf meinen Versicherungsberater kontaktiert.

Es wäre mir jetzt zu mühsam,alle Zitate einzufügen deswegen schreibe ich es mal ohne auf einzelne User einzugehen.

Es ist definitiv so,das auch die Fische bei der Hausrat mitversichert sind.
Bezahlt wird bei(Vandaismus,DiebstahlWasserschaden).
Es muß natürlich dann mit angegeben werden.

Der Geschädigte muß zb. glaubhaft machen,das er auch Tiere im Wert, sagen wir mal in diesen Fall 25.000,.€ hat oder hatte.

Bilder von den Becken und den Besatz (Welse) machen.
Auflistung der verschiedenen (Zucht)Gruppen,Arten machen.
Glaubhaft nachweisen,das man seit ??? Jahren Nachzuchten verkauft(Belege,Finanzamt) oä.


Von Freunden und oder Vereinskameraden schriftlich bestätigen lassen,was man an Tieren herumschwimmen hat.

Alles was halt geht,am besten vorher Dokumentieren.

Wer mehr darüber wissen möchte,den kann ich gerne die Nummer meines Beraters geben(dann alles per PM)
Er versichert auch,von Hamburg -münchen entfernung egal.

Zum Schluß auch von mir an den Halter der gestohlenen Tiere,mein Bedauern.
Es ist ja auch so,das wenn eingebrochen wird immer die Angst da ist.

Gruß michl

keule-22 22.05.2009 13:21

Hallo Wulf

Rechtlich gesehen gibt es mit einem Beißenden Wachhund kein Problem
wenn der Grundstücks/Hausbesitzer entsprechend drauf hin weist wie:
Achtung Wachhund beißt bei betreten des Grundstück oder Achtung Wachhund betreten für unbefugte verboten Hund beißt.
Wenn man sowas beachtet kann man Rechtlich nicht belangt werden und muss auch nicht behandlungskosten für die entstandenen Verletzungen tragen.

@Nico

Vielleicht helfen ja auch ein paar User die Junge von L-46 haben und spenden zum guten zweck den einen oder anderen L-46 um deinem bekannten zu helfen.
Kannst ja mal einen Aufruf starten hier im Forum.Ich denke ein paar züchter helfen da bestimmt.
Wir haben noch keine L-46 Nachzuchten von daher können wir leider nicht helfen.:(:(.
Wir werden uns umhören und schauen ob wir weiter was erfahren wer L-46 in großem Stil verkauft.

sweetwalida 24.05.2009 14:02

Zitat:

Zitat von keule-22 (Beitrag 172416)
Hallo Wulf

Rechtlich gesehen gibt es mit einem Beißenden Wachhund kein Problem
wenn der Grundstücks/Hausbesitzer entsprechend drauf hin weist wie:
Achtung Wachhund beißt bei betreten des Grundstück oder Achtung Wachhund betreten für unbefugte verboten Hund beißt.
Wenn man sowas beachtet kann man Rechtlich nicht belangt werden und muss auch nicht behandlungskosten für die entstandenen Verletzungen tragen.

Hi,

vorsicht da wär ich vorsichtig... auch wenn (im konkreten Fall) an einer Koppelumzäunung steht Betreten verboten; Pferde beißen usw. der Tierhalter ist IMMER der Depp ! Leider.

Und ich bin ja eigentlich nicht die Heulsuse ...aber als ich die Bilder gesehen hab sind mir tränen gekommen.
Mein Beileid für Herr Kutscher und möge der Täter von privat erwischt werden und entsprechend bestraft - ja in solchen Fällen bin ich für Selbstjustiz!

Ich darf garnicht dran denken ... wie sich sowas anfühlt :-(

Liebe Grüße
Regine

Proski 24.05.2009 17:41

Hallo,
ich war gestern in Wolfsburg und hab mir die Anlage und den ganzen Schaden angesehen. Und ich bin der Meinung, das es jemand war der Ortskenntnis hatte. Man stolpert nämlich nicht gleich in die Räume in denen die Welse sind. Es ist wirklich furchtbar was manche Menschen mit Tieren machen. Es ist auch schwierig wieder eine so gut funktionierende Zuchtgruppe zusammen zustellen. Ich hoffe das man die oder den Täter schnappt!


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