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Baron Ätzmolch 14.11.2008 17:51

Wieder Zierfische beschlagnahmt
 
IBAMA hat am 12.11. am Internationalen Flughafen von Belem 630 Zierfische verschiedener Arten beschlagnahmt, die aus Manaus kamen
43 Tiere gehörten der Art Apistogramma mendezi an, welche nicht auf der Positivliste steht, deren Handel somit verboten ist.
Laut brasilianischem Bundeserlass wird bei Kontrollen, bei denen "Unregelmäßigkeiten" auftreten, die gesamte Fracht beschlagnahmt.

https://www.ibama.gov.br/2008/11/iba...onal-de-belem/

Mpimbwe 14.11.2008 20:12

Hallo,

ja ist nicht schön, aber Gesetze sind dazu da um sie einzuhalten.

Bin zwar auch kein Freund von der Ibama, aber wenn es Gesetz ist, ist es ein Gesetz. Da hat nunmal kein Zöllner eine Entscheidungsfreiheit.

Außerdem finde ich es auch nicht gut, wenn jeder mit genug Geld sich empfindliche Tiere kaufen kann.

Es ist für einen unter 18jährigen verboten Alkohol zu kaufen. Aber Fische kann er ohne Kontrolle kaufen. Das kann auch nicht das gelbe vom Ei sein.

Denke man sollte es über einen vernüftigen Sachkundenachweis (ich meine nu nicht den des VDA) in mehreren Stufen machen. Aber ich schweife vom Thema ab!

Gruß
Matze

L172 14.11.2008 20:40

Hallo!

Die Frage ist doch: WAS passiert mit den Tieren???

Kommen sie in brasilianische Aquarien?
Werden sie ausgesetzt? Wenn ja, WO?

Der Link sagt ja leider nur, dass die Tiere an ein Forschungszentrum weiter geleitet wurden...

Grüße,
Christian

Mpimbwe 14.11.2008 21:48

Tja was macht man mit Elfenbein was beschlagnahmt wird. Man vernichtet es. Man kann es den Tieren und den Elefantenzähnen nunmal nicht ansehen, ob sie legal oder illegal sind.

Gruß
Matze

Walla 17.11.2008 07:07

Hallöchen Matze,

Deinen Vergleich mit Alkohol und Fische finde ich recht lustig. Ich denke mal, dass man erst dann Fische kaufen darf, wenn man einen Sachkundenachweis hat und mindestens 50 Jahre alt ist. Denn Fische machen viel schneller süchtig als Alkohol.

Liebe Grüße
Wulf

Acanthicus 17.11.2008 09:14

Hi,

die Idee ist völlig unbrauchbar und sinnlos.

Dann müsste jeder Tierhalter einen Nachweis haben, dass er diese Tiere pflegen darf und kann. Das heißt wenn der kleine Willi sich bei einem Discounter ein 60er holen möchte, muss er erst Kurse besuchen um seine Guppies auch richtig zu halten. Der kleinen Gertrude geht es mit ihrem Hamster dann genauso!

Außerdem ist es so, dass Kinder unter 16 keine Tiere erwerben dürfen ohne in Begleitung von Erziehungsberechtigten zu sein.


der Daniel

Cattleya 17.11.2008 10:41

Salü

da fällt mir dazu folgender Hinweis ein.
Ein Aquaristiker hat mir erzählt dass ab dem 1.1.09 (oder 2010 ? )
Scheinbar folgendes gelten soll.
Der Aquaristiker in Deutschland muss einen Kurs belegen und wird zum staatlich anerkannten Importeur.
Er darf nur Fische beziehen von Staatlich anerkannten Exporteuren (Liste die Deutschland erstellen wird)
Eingeführt dürfen die Fische nur über einen der 1-2 Staatlich vorgeschriebenen Flughäfen wo ein Staatlich anerkannter Inspekteur sitzt der auch kontrolliert das alles seine Ordnung hat.
Nun kann der Aquaristiker aber die Fische nicht mehr selbst abholen, denn dazu braucht es einen Staatlich anerkannten Lieferanten.
Und damit das alles auch wirklich termindlich zusammenpasst muss dann jeder Import samt Frachtbriefe und Liste (was da genau alles rein kommt) 6 Wochen vor dem Eintreffen dem Staatlichen anerkannten Inspekteur zur Kontrolle vorliegen, damit er das genehmigen kann. Und das braucht schon 6 Wochen für Stempel, Frankfurt-Berlin Berlin-Frankfurt.
Aber wehe dem Importeur der bei der Konntrolle anstelle von 8 Leporacanticus nur 7 in der Box hat.
Dann nämlich oder auch wenn ein einziger Stempel fehlt. Geht die Fracht zurück an Absender.
Stimmt das so? Wahr oder Quatsch ?
lg Udo

Walla 17.11.2008 10:53

Hallöchen Daniel,

nimm es leicht. Oder verstehst Du keinen Spaß? Bei meinem Vorschlag dürftest Du keine Fische erwerben, da Du ja noch keine 50 Jahre alt bist:kms:

Liebe Grüße
Wulf

Walla 17.11.2008 11:00

Hallöchen Udo,

das kann bei uns wirklich passieren. Es gibt wohl keinen anderen Staat mit derartig vielen Regelungen, Gesetzen und Dergleichen. Mich würde es deshalb nicht großartig wundern, wenn ein entsprechender Erlass kommt.

Vor allem muss vor dem Gedanken, Fische erwerben zu wollen, noch ein Antrag auf Genehmigung eines Genemigungsantrages gestellt werden. Alles in 4facher Ausfertigung mit den Unterschriften der gesamten Bevölkerung des Dorfes/Stadt, um eventuelle Einwendungen auszuschließen. Auch muss der Vermieter einen amtlichen Beleg vorlegen, aus welchem hervorgeht, dass man überhaupt ein Aquarium stellen kann. Des Weiteren ist das Wasserwerk und die Kläranlage zu informieren, welche selbstmurmelnd den Antrag auch zustimmen müssen.

Liebe Grüße
Wulf

L172 17.11.2008 13:49

Zitat:

Zitat von Walla (Beitrag 160083)
Hallöchen Daniel,

[...] Bei meinem Vorschlag dürftest Du keine Fische erwerben, da Du ja noch keine 50 Jahre alt bist:kms:

Das wär ja auch noch schöner, wenn jeder dahergelaufene Oberstufenschüler jetzt beliebig exotische Zierfische kaufen dürfte! :nnd:

Grüße,
Christian


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