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Runde Glaskugelaquarien & Tierschutzgesetz
Hallo,
weiß jemand zufällig, ob runde Glasaquarien laut Tierschutzgesetz noch erlaubt sind? In einem bekanntem Onlineauktionshaus wurde neulich so ein Teil als Massenware und als "bestens geeignettes" Anfängeraquarium verkauft. Habe mich ziemlich darüber geärgert und dem Verkäufer sowie den Käufern Infos über das geschickt was sie für ihr Geld bekommen ( immerhin 120 Euro). Wäre toll, wenn jemand Infos darüber hat. Schnubi |
hallo,
ich konnte jetzt nicht direkt etwas darüber finden, das glaskugeln speziell verboten sind... allerdings lies mal selbst: Zitat:
lg. sims. |
Hallöchen Schnubi,
warum sollen die Kugeln nicht erlaubt sein? Das Tierschutzgesetz besagt doch nur, dass man Tiere artgerecht zu halten hat, dass diese ihren Bewegungsdrang ausüben können und kein Leid und vermeidbarer Schmerz zugefügt werden darf. Wenn ich mir da so manche Aquarien anschaue und sehe was da so alles drin ist, so wird da öfters gegen verstoßen. Liebe Grüße Wulf |
Hallo,
soweit ich weiß, sind die Kugeln verboten - und zwar wegen der zu geringen Oberfläche im Vergleich zum Volumen (für den Gasaustausch). |
Hallo Simsey,
wo hast Du denn die Angaben her? Im deutschen Tierschutzgesetz konnte ich nämlich nichts finden. Die von Dir markierten Punkte sind durchaus auch im Kugelaquarium machbar. Das würde im Zweifelsfall vor Gericht nicht standhalten... Gruß, Martin. |
Hallöchen Walter,
es gibt da Kugeln mit einem Durchmesser von 40cm, wenn ich mich richtig erinnere und auf der Messe in DU hatten die Aquarien, mit den Maßen 30*20*20. Und da lässt sich somit nichts vergleichen. Wenn das Aquarium erlaubt sein soll, warum dann die Kugel verboten. Es kommt doch nur darauf an, was man da in die Kugel packt. Liebe Grüße Wulf PS Will nur noch kurz anmerken, dass ich mir selbst auch keine Kugel hinstellen würde. |
Zitat:
aus dem neuen tierschutzgesetz - tierhaltungsverordnung anlage 5. lg. sims. |
Danke an Alle!!!
Super das ihr so schnell und zahlreich nachgeschaut habt. Ich denke, vor allem mit dem Verweis auf das Tierschutzgesetz, wird sich dieser Artikel bei diesem bekannten Onlineauktionshaus (E*ay) nicht mehr einstellen lassen. Schaut doch auch selber mal nach, und schreibt an E*ay, je mehr desto besser. Und auch an den Verkäufer.
Ihr seid super.... Schnubi |
Hallo Wulf,
Zitat:
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Zudem habe ich im Tierschutzgesetz gelesen, dass für die "dauerhafte" Haltung auch kleinster Fische ein AQ mind. 54l haben muss.
Schnubi P.S.: Habe leider noch keine Antwort von E*ay bekommen und die Verkäufer, naja... |
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