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Alt 16.12.2006, 10:28   #6
Badenser
L-Wels Gott
 
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Registriert seit: 22.01.2004
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Hi,

Andy hat hier natürlich Recht, offensichtlich übernimmt dieser Sicherheitsrahmen einige Aufgaben der Matte.

Wenn so etwas in einer Gebrauchsanweisung steht, muß man das auch so machen, weil bei einem evtl. auftretenden Schaden sonst kein Garantie- oder gar Versicherungsanspruch besteht.

Hätte man die Gebrauchsanleitung vorher gewissenhaft gelesen, hätte sich die Frage auch erübrigt,und ich hätte mir eine "fast" falsche Antwort erspart (weil schützen, Unebenheiten ausgleichen, Isolieren, das macht so eine Matte ja ).


Wer kauft sich schon eine Komplettanlage....püüüüh? *undweg*
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lieben Gruss
Ralf

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