Hi,
hier ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz:
Je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, desto stabiler ist die Wasserqualität. Eine
dauerhafte Haltung auch kleiner Arten in Aquarien unter 54 Liter ist verboten. Zur Zuchtvorbereitung,
Zucht, bei Ausstellungen von Einzeltieren oder Paaren und bei Wettbewerben sind geringere Beckenmaße
zulässig.
Gruß Andreas
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