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Alt 20.02.2007, 09:13   #5
andi
Panaqolus Fan
 
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Registriert seit: 30.01.2003
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Beiträge: 1.603
Zitat:
Zitat von Sturi Beitrag anzeigen
hier ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz:

Je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, desto stabiler ist die Wasserqualität. Eine
dauerhafte Haltung auch kleiner Arten in Aquarien unter 54 Liter ist verboten. Zur Zuchtvorbereitung,
Zucht, bei Ausstellungen von Einzeltieren oder Paaren und bei Wettbewerben sind geringere Beckenmaße
zulässig.
... wie war noch der schlaue Spruch von Dieter Nuhr?
"Wenn man keine Ahnung hat, soll man einfach mal die Fresse halten"?

1. Ist es KEIN Gesetz, sondern nur ein Gutachten (https://www.bmelv.de/cln_044/nn_7531...html__nnn=true)
2. Kann man selbst darin noch lesen:
Zitat:
Je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, desto stabiler ist die Wasserqualität, daher sollte das Aquarienvolumen für die dauerhafte Haltung 60 l nicht unterschreiten. 54 l Aquariumvolumen sind als Mindestmaß für die dauerhafte Haltung anzusehen.
Die in der Tabelle gemachten Angaben zur Kantenlänge sind Richtwerte, unter denen die jeweiligen Arten dauerhaft gehalten werden können. Diese Maße dürfen nicht wesentlich unterschritten werden. Zur Zucht bzw. zur Zuchtvorbereitung, für Ausstellungen und Wettbewerbe, sowie für die Pflege besonders kleiner Arten sind abweichende Behältergrößen zulässig.
Also selbst dieses "Gutachten", dass mehr als umstritten ist, "verbietet" sowas nicht.
3. Würde ich, sofern es nicht um die dauerhafte Zucht geht, Corydoras lieber in größeren Schwärmen halten, z.B. nen 100er Schwarm Corydoras hastatus in nem 500 Liter Becken.

Gruß Andi
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Gruß, Andreas aus Neustadt a. Rbge. (Deutschlands viertgrößte Stadt)

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