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Alt 14.09.2008, 01:28   #6
MasterP3
 
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Hallo,

das ist meines Erachtens nach eine sehr gute Idee.
Es könnte sein das sie verpflichtet sind und andererseits für einen entstehenden Schaden aufkommen müssten.
Aber wie genau da die gesetzliche Lage ist weiß ich nicht.
(Ist natürlich auch möglich das sie ihre Verpflichtung schon mit dem darüber in Kenntnis setzen erfüllt haben)
Ich bin nicht sicher was genau der Vertrag mit einem Stromanbieter besagt, im Prinzip besagt er ja das der Stromanbieter dem Kunden rund um die Uhr pausenlos Strom zur Verfügung stellt, es ist dementsprechend möglich das es so Unterbrechungen nicht geben dürfte, und sie sich indem sie ihren Kunden Bescheid geben das es sie geben wird und diese keine Einwände erheben, es somit eine stillschweigende (oder musstet ihr bestätigen darüber in Kenntnis gesetzt worden zu sein) Vereinbarung darüber gibt für diesen Zeitraum auf sein Vertragsmäßiges Recht zu verzichten. Das heißt wenn ihr einen Einwand in dieser Form erhebt müsste der Stromkonzern eventuell verpflichtet sein Abhilfe zu schaffen.
(Das kommt natürlich alles darauf an wie es im Vertrag steht und was die Gesetzeslage dazu sagt, kann halt auch sein das sie sich im Vertrag ausdrücklich das Recht zu sichern für Wartungsarbeiten kurzfristig die Stromversorgung zu unterbrechen, und in dem Vertrag schon zugestimmt wurde in so einem Fall auf Regressansprüche zu verzichten)
Gut das sind alles im großen ganzen nur Mutmaßungen, versucht es einfach mal! Es ist durchaus möglich das sie sich da entgegenkommend zeigen.

Viel Glück!

Gruß

Pierre

Geändert von MasterP3 (14.09.2008 um 01:37 Uhr).
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