Hallo , ich habe heute mal bei unserem Wasserwerk angerufen , mir wurde gesagt das ,wenn Chlorreinigungen oder andere Reinigungen der Wasserleitungen durchgeführt werden , es auf jeden fall bekannt gegeben werden muß .
Bei uns steht das dann im wöchentlichen Stadtanzeiger . Sollte das nicht bekannt gegeben worden sein , kann man schadensersatz ansprüche stellen , vorausgesetzt du weißt es ihnen nach .
Solche reinigungen dürfen nur mit Genehmigung der Gesundheitbehörde durchgeführt werden .
mfg sasha
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