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Alt 05.01.2009, 11:52   #23
L-134
L-Wels King
 
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Hallo , ich habe heute mal bei unserem Wasserwerk angerufen , mir wurde gesagt das ,wenn Chlorreinigungen oder andere Reinigungen der Wasserleitungen durchgeführt werden , es auf jeden fall bekannt gegeben werden muß .

Bei uns steht das dann im wöchentlichen Stadtanzeiger . Sollte das nicht bekannt gegeben worden sein , kann man schadensersatz ansprüche stellen , vorausgesetzt du weißt es ihnen nach .

Solche reinigungen dürfen nur mit Genehmigung der Gesundheitbehörde durchgeführt werden .

mfg sasha
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