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Sers!
Rein rechtlich gesehen ist das nicht bloß ein Diebstahl. Von den wenigen Fotos her lassen sich direkt ein Wohnungseinbruchdiebstahl (§244 StGB, evtl auch Bandendiebstahl), Sachbeschädigung (Schäden an der Tür, Wasserschäden, tote Tiere, §303 StGB), evtl Hausfriedensbruch (§123 StGB), und Vergehen nach dem Tierschutzgesetz (Fische sind Wirbeltiere, also §17 TierschG). Mag sein dass noch irgendwo irgendwelche Gesetze verletzt wurden, aber das liegt jenseits meiner Kenntnisse.
Jedenfalls kommt da schon was zusammen.
mfg Ceddy
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