Hallo Wulf
Rechtlich gesehen gibt es mit einem Beißenden Wachhund kein Problem
wenn der Grundstücks/Hausbesitzer entsprechend drauf hin weist wie:
Achtung Wachhund beißt bei betreten des Grundstück oder Achtung Wachhund betreten für unbefugte verboten Hund beißt.
Wenn man sowas beachtet kann man Rechtlich nicht belangt werden und muss auch nicht behandlungskosten für die entstandenen Verletzungen tragen.
@Nico
Vielleicht helfen ja auch ein paar User die Junge von L-46 haben und spenden zum guten zweck den einen oder anderen L-46 um deinem bekannten zu helfen.
Kannst ja mal einen Aufruf starten hier im Forum.Ich denke ein paar züchter helfen da bestimmt.
Wir haben noch keine L-46 Nachzuchten von daher können wir leider nicht helfen.


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Wir werden uns umhören und schauen ob wir weiter was erfahren wer L-46 in großem Stil verkauft.