Hi Frank
Zitat:
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Nicht der Halter des Aquariums sondern nur die Hausrat des Untermieters.
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Stimmt, nur holt die sich das Geld wieder von der Haftpflicht des Verursachers.
Da hätte der Vertrag des Geschädigten so einen Zusatz nicht nötig
Ich hatte 2 mal einen Wasserschaden der von mir verursacht wurde und das hat keine Probleme gegeben.