Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 15.11.2003, 22:41   #7
André
Wels
 
Benutzerbild von André
 
Registriert seit: 31.01.2003
Beiträge: 78
Hi,

nochmals für die Leute die nicht Lesen können oder wollen.

Es handelt sich zunächst um ein vorläufiges Fang und Ausfuhrverbot. Ob die H.zebras wieder gefangen oder exportiert werden dürfen, wird nach Ablauf der „Schonzeit“ von der IBAMA entschieden. Es sollen dann Biologen zum Xingu geschickt werden, die den Bestand überprüfen sollen. Soltten diejenigen dann der Meinung sein daß sich der Bestand nicht erholt hat, bleibt das Fang und Exportverbot weiterbestehen. Falls die H.zebras wieder exportiert werden dürfen, bekommen die Exporteure von der IBAMA eine bestimmte Quote, wieviel H.zebras sie im Jahr exportieren dürfen, so wie es momentan mit den Stachelrochen gehandhabt wird. Bei Verstößen greift die IBAMA momentan ziemlich hart durch, es werden zum Teil hohe Geldstrafen und Exportverbote verhängt.

Hier ein aktuelles Beispiel:
https://www.ibama.gov.br/noticias/materia.htm?id=1179
André ist offline   Mit Zitat antworten