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Alt 16.02.2014, 13:41   #26
sisco
Babywels
 
Registriert seit: 09.01.2007
Beiträge: 21
habe das mal auf die schnelle gefunden:
Zitat:
Die Rechtsprechung zur Hinweispflicht des Verkäufers stellt darauf ab, ob es sich um erhebliche Mängel handelt, die der Verkäufer kennt und der Käufer nicht, wobei dem Verkäufer klar sein muss, dass die Mängel für den Käufer von erheblicher Bedeutung sind
dann sollte ein mopskopf eine erheblicher mangel sein , oderr???
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