Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.12.2014, 11:29   #16
welsben
Wels
 
Registriert seit: 27.10.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 71
Die ganze Sache hat immer 2 Gesichter. Wie das in der Schweiz oder in Östereich ist, weiß ich nicht aber hier in Deutschland hat das mit der §11 Erlaubnis schon seine Berechtigung. Ich selbst züchte auch nur privat, habe aber auch den §11er vor 3 Jahren gemacht. Der Grund dafür liegt darin, dass, auch wenn ich nicht gewerblich halte, züchte und verkaufe, ich Welse gezielt zur Weitergabe züchte.

Der §11er ist dazu gemacht, um sicherzustellen, das Leute, die egal ob privat oder eben meist gewerblich Tiere, in unserem Fall Zierfisch speziell Welse, an andere Leute regelmäßig weitergeben, sicherstellen können, dass sie auch das notwendige KnowHow haben. Der §11er stelle sicher, dass man sich eben nicht nur über die Haltungs- und Zuchtbedingungen auskennt, sondern eben auch Krankheiten erkennen und behandeln kann, und verpflichte der Innhaber des §11ers auch dazu, sicherzustellen, dass der "Kunde" informiert wird über grundlegenden Bedürfnisse der Art, die er sich grade anschafft.

Ob sich jetzt alle daran halten ist eine ganz andere Sache und schwarze Schafe gibt es überall. Grundlegend ist es aber so, dass wenn man Fische von privaten Händlern oder Züchtern kauft, man das immer auf eigenes Risiko tut. In dem Moment, wo der Verkäufer aber egal ob privat oder gewerblich einen §11er besitzt, man ihn für Fehler im Umgang, oder eben auch grade in der Beratung und Information haftbar machen "könnte".

Auf der anderen Seite ist es eben auch so, dass der private Aquarianer, wenn er sich Welse auch von privaten Züchtern kaufen möchte, der §11er des privaten Züchters eben ihm auch eine gewisse Sicherheit geben kann, Fische von qualifizierten Züchtern zu kaufen und zumindest die Möglichkeit hätte schwerwiegendere Fehler auch der Behörde melden zu können und sicher zu sein, dass diese dann auch Handeln muss. Im härte Fall bedeutet das nicht nur den Verlust der §11er Zertifizierung, sondern unter Umständen sogar das entziehen des Bestandes und ähnliches.

Also das Einführen des §11ers für jeden, der sich ein Aquarium anschaffen möchte ist quatsch, und wird auch mit Sicherheit hier in Deutschland nicht kommen. Aber wenn man das Tierschutzgesetzt wörtlich nimmt, ist eigentlich jeder, der Tiere, in unserem Fall Fische, speziell Welse, gezielt vermehrt, mit dem Ziel diese Nachzuchten auch an dritte weiter zu geben verpflichtet einen §11 Sachkundenachweis zu haben. Wichtig hierbei ist nicht ein Gewerbe oder eine Gewinnabsicht, sondern nur die Absicht regelmäßig Nachzuchten abzugeben. Das das von den Behörden eben nicht verfolgt oder geahndet wird liegt meist daran, dass sie einfach nicht die Kapazitäten haben, dies auch umzusetzen.
__________________
l46.welsben.de
Ist online gegangen am:31.01.2015.

www.welsben.de - Wird grade umgebaut
welsben ist offline   Mit Zitat antworten