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Hi Kerstin,
mit dem Fischereischein bin ich befugt, einen Fisch zu töten.
Zweck der Nahrungsbeschaffung ist ein vernünftiger Tötungsgrund. Ich esse und töte zu diesem Zweck Forellen, was spricht dagegen, dies mit einem Wabenschilderwels zu tun, der in seiner Heimat als Speisefisch genutzt wird?
Prinzipiell führt diese Diskussion aber zu weit. Wir sollten hier keinen Weg suchen, den Fisch mehr oder weniger gerechtfertigt um die Ecke zu bekommen, sondern ihn eventuell an einen Besitzer eines Großaquariums zu vermitteln!
Gruß, Martin.
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