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Alt 12.02.2004, 12:19   #7
Imke
Babywels
 
Registriert seit: 21.01.2004
Beiträge: 9
NEIN, der stromversorger muss für so etwas NICHT haften. Ich habe lange zeit bei stadtwerken gearbeitet und gehörte zu den fürchterlichen menschen die dann und wann alles dunkel gemacht haben :angel:
wir hatten öfter fälle wo man uns in regress nehmen wollte weil die leute dann z.b. fernsehtechniker bestellt haben um den video etc wieder einzustellen und haben uns dann die rechnung geschickt, es gab auch AQ-besitzer dazwischen die sich bei uns beschwerten das bei denen nach einer stromunterbrechung die pumpen nicht wieder angelaufen sind, das ganze während sie zur arbeit waren, und nun natürlich nix mehr im becken war....

das einzige wo stromversorger in regress genommen werden können ist bei lebenserhaltenen maßnahmen, solcherlei geräte müssen aber bei dem energieversorger vorher angezeigt werden, woher sollen die das sonst wissen.

es hilft also nur eins wenn man auf der ganz sicheren seite sein will muß man sich eine notstromquelle beschaffen....

wobei es beim heutigen stand der technik selten vorkommt das ein stromausfall mal länger dauert, da die ortschaften heutzutage alle vernetzt sind, d.h. wenn kabel A hochgeht kommt der strom halt über B und C

gruß imke
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