Huch!
Zitat:
Ich muss mich mal heuteabend nach der Arbeit in Ruhe hinsetzen und das ganze, zusammen mit der Antwort von Tobias im ZFF Revue passieren lassen, und schauen was ich wie davon verstehe.
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Hüstel, weiß ja nicht, ob’s erlaubt ist (
Huhuu, Rahalf! :hi: ), aber da könnte man was zu sagen:
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Crenicichla saxatilis "Santarem"
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ist keine wissenschaftlich verwendete/verwendbare Bezeichnung. Einmal weil sie in der wiss. Literatur so nicht verwendet wurde und garantiert auch nicht verwendet wird. Zweitens weil gerade bei der C.-saxatilis-Gruppe nach bisheriger Praxis die Beschreibung einer eigenen Art sehr viel wahrscheinlicher ist.
Zitat:
Bei Arten, die sicher eine neue Art darstellen, sind auch andere Bezeichnungen möglich, alle mit "spec.". Dieses bedeutet nach einem Gattungsnamen, daß der entsprechende Autor vermutet, daß diese Art der entsprechenden Gattung angehört.
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Dieses bedeutet dieses nicht. Dieses bedeutet, dass die Gattungszugehörigkeit sicher ist, die Artzugehörigkeit jedoch nicht. Wäre die Gattungszugehörigkeit unsicher, müsste man das übergeordnete Taxon (also die Tribus, Unterfamilie oder Familie) verwenden und etwa Loricariidae sp. schreiben.
Zu „spec.“ habe ich schon gemeckert. Wenn das ein paar alten, unflexiblen Männern zu weit geht... :vsml:
Zitat:
In der Wissenschaft sind dabei oft Fundort und Nummer oder nur Nummer üblich, wobei sowohl die Nummerierung als auch die Fundortbezeichnung meist nur innerhalb einer Arbeit gleichbleibend ist.
Beispiele: Aequidens spec. "Alter di Chao"
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Meist nur innerhalb einer Arbeit? Wir können das ja mal statistisch auswerten.
Außerdem: Wer „meinen“ Aequidens sp. „Alter do Chão“ so verhunzt, gehört :sado:
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In der Aquaristik werden zusätzlich noch Händlerbezeichnungen hinter dem spec. verwendet. Das ist nicht wirklich falsch, zumal es hierzu keine durchgehende Regelung gibt, aber man sollte im Auge behalten, daß diese Namen von jedem Händler nach gutdünken verwendet werden können.
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Die Stocklistenlyrik der Branche ist ein wahrhaft eigenes Kapitel und sollte nach der Haager Landkriegsordnung behandelt werden. Irgendeinen Hauch von Gültigkeit gibt es da nicht.
Zitat:
Hierzu gibt es eine einzige, anerkannte Ausnahme: Die L-Nummern. Sie werden (wie bekannt) zentral von der DATZ vergeben und sind quasi objektiv (auch wenns dabei ein Paar Probleme gab).
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Kokolores. Die Datz hat nie einen Anspruch auf Objektivität erhoben, auch nicht quasi. Deswegen ist das „Paar Probleme“ – in Wahrheit waren es schon ein paar – auch kein Problem. Es handelt sich um ein Hilfsmittel zur vorläufigen Benennung, damit die Verständigung besser klappt. Punkt!
Schalü schuschammen
Claus
