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Alt 11.04.2003, 11:08   #2
moonflower
Alte Motze
 
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Registriert seit: 03.03.2003
Beiträge: 1.407
das halte ich mal prinzipiell für ein gerücht ;o)

das washingtoner artenschutzabkommen betrifft nur gefährdete und bedrohte tierarten, da können gar nicht prinzipiell alle l-welse drunterfallen (z.b. L66, L144)
und selbst dann gibts ja noch für z.b. papageien und schiltkröten diese CITES papiere, also ausnahmeregeln trotz artenschutzabkommen

vielleicht fällt ja nur "dein" L250 darunter? kommt mir aber auch komisch vor ...
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