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Alt 06.03.2005, 07:26   #4
Michael aus do
L-Wels
 
Registriert seit: 26.10.2003
Beiträge: 427
Hallo !

Irgendwie ist das schon ein wenig "rüchig" - aaaber es ist ja gerade das Wesen einer GmbH ( Gesellschaft mit beschränkter Haftung), das nur mit dem GmbH Vermögen gehaftet wird. Ergo ist es betreffend die persönliche Haftung (die es ja dann nicht gibt) egal ob der Geschäftsführer Onkel Nobbi,Mama Zajac oder Gerhard Schröder heisst ........Im Falle eines Falles kann nur das Firmenvermögen für Verbindlichkeiten herangezogen werden.Wäre es eine OHG oder KG wäre es ziemlich offensichtlich und deine Vermutung wäre richtig.

Das Onkel Nobby sich also bei einer in der Haftung eh begrenzten Gesellschaftsform als Geschäftsführer ausschliesst wird andere Gründe haben -
die könnten völlig geschmacksneutral sein aber auch eventuel andersgelagert in die von dir vermutete Richtung gehen...............

Schaun mer mal............


Gruss ausm Pott

Michael
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