Moin,
muss mal kurz was loswerden:
Grundsätzlich haftet die GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen, dass ist schin richtig. Da unser Rechtssystem aber auch lernfähig ist nach dem "Konkurs" tausender Baufirmen gibt es inzwischen die so genannte Durchgriffshaftung, bei der man in fällen des betrügerischen Konkurses immer noch an das Privatvermögen der Gesellschafter ran kann. Selten - aber es gibt es.
Das das Weibchen als Geschäftsführer eingesetzt wird ist manchmal strategisch sehr klug. Da kann jedoch vielerlei Gründe haben.
Eins noch: Ich kenne die fa. Zajac nicht und meine Texte sollen auch nicht wertend über diese sein. Ich will hier lediglich mal die gängige Prxis erläutern.
MfG
Sven
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