Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.08.2005, 05:44   #4
Martin G.
Herr der grossen Klappe
 
Benutzerbild von Martin G.
 
Registriert seit: 06.04.2003
Ort: Leipzig
Beiträge: 1.981
Hi Spezi,

ich glaube, ich habe beim Erwerben meines Fischereischeines mal gelernt, daß man Fische, die das Schonmaß überschritten haben und außerhalb der Schonzeit gefangen wurden, nicht mehr zurückgesetzt werden dürfen. Ich habe dies auch schon auf sehr vielen Fangerlaubnisscheinen gelesen. Über Sinn und Unsinn dieser Regelung müssen wir nicht diskutieren, aber es ist reichlich unpraktisch, wenn Du damit wirbst, daß 50 bis 100 kg schwere Welse, länger als 60 Zentimeter , nach dem Phototermin zurückgesetzt werden...

Viele Grüße, Martin.
(Aquarianer und Angler)
__________________
Du bist Herr deiner Worte. Aber einmal ausgesprochen beherrschen sie dich.
Bilder aus Uganda...
Redaktion VDA-Arbeitskreis BSSW.
Martin G. ist offline   Mit Zitat antworten