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Alt 03.08.2005, 18:12   #21
Spezi
Babywels
 
Registriert seit: 02.08.2005
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von Martin G.
Hi Spezi,

ich glaube, ich habe beim Erwerben meines Fischereischeines mal gelernt, daß man Fische, die das Schonmaß überschritten haben und außerhalb der Schonzeit gefangen wurden, nicht mehr zurückgesetzt werden dürfen. ...
Hallo Martin,

wenn das einzelne Privatgewässer so regeln, dann mag das schon stimmen. Im Allgemeinen ist es jedoch nicht so, dass jeder massige Fisch laut Gesetz geschlachtet werden muss. Dieses Gesetz gibt es nicht! Dieses Gerücht kam durch verschiedene Gerichtsentscheidungen auf, die sich auf das Tierschutzgesetz (§1 und §17) stützen. Hierin heißt es nur, dass man ein Wirbeltier nicht ohne vernünftigen Grund töten oder erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügen darf. Wenn ein Angler mit Vorsatz z.B. auf große Karpfen oder große Welse angelt, nur um ein Fangfoto zu bekommen und den Fisch dann "geplant" zurückzusetzen, ist das ungesetzlich. Fängt ein Angler jedoch beispielsweise beim Zanderangeln unbeabsichtigt einen großen Wels und setzt diesen wieder zurück, ist dies legal (und für den Artenschutz sehr förderlich). Siehe dazu auch folgenden Link:
https://www.farioev.de/14tabelle.html

Ich persönlich bin absolut gegen das Schlachten großer Fische, da diese "alten" Fische in der Regel viel größere Mengen an Laich produzieren und daher für den Artenschutz ungemein wichtig sind.

Schöne Grüße
Spezi
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