Hallo,
Zitat von
barmann76
Zitat:
Und, Tapetenschäden sind nicht Schäden, die dem Vermieter entstehen sondern dem Untermieter, es sei denn die Tapete oder auch die Auslegware, das Laminat etc. sind Vermietereigentum gewesen. Also Haftpflicht des "Verursachers".
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genau so denke ich auch, hab ich weiter oben schon mal ähnlich geschrieben.
@Benny: Wie lange pflegst Du denn schon Aquarien, wenn ich das mal fragen darf?
Liebe Grüße Nicky