Hallo Benny,
ich gehe mal davon aus, du beziehst deine Anmerkung auf das "Davonstehlen". Regreß bzgl. der Vollkasko geht ja nicht.
Wenn es so ist, kann ich dir nur Beipflichten und ich kann ehrlich nicht verstehen, dass unsere Gerichte dieses Treiben in dem Umfang mitmachen bzw. ich möchte sogar schon meinen unterstützen. Also wenn jemand sein Wagen volltrunken in Klumpen fährt, soll er ruhig auf dem Schaden sitzen bleiben. Inzwischen muss man aber auch bei Sekundenversagen befürchten, dass die Kasko nicht zahlt.
Beste Grüße
Elko
PS: @all: Sorry, ich weiß wir sind hier schon weit neben dem Thema.
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