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Alt 18.08.2005, 06:08   #42
L-ko
Welsfan
 
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Hallo,

ohne ein Loblied auf die Versicherungen singen zu wollen, die haben auch ihre Schattenseiten, werden sie sicherlich oft genug besch... . Wenn ich diese Leutchen höre, kann ich nur sagen sie sollen sich bei der nächsten Prämienerhöhung nicht beschweren. (Auch wenn ich im IT-Bereich einer Versicherung arbeite, ist es nicht mein Ding die Leute deswegen anzuzeigen.)

Also ich habe heute morgen schon mal 'rumtelefoniert: hinsichtlich der Zuständigkeit der einzelnen Versicherungen (Privathaftpflicht, Hausrat, Wohngebäude) wurde mir nochmal bestätig, was ich oben schon schieb. Einzig strittig ist noch die Frage der Haftungsgrundlage für den AQ-Wasserschaden beim Nachbarn. Diesbezüglich werde ich später mich noch mit einem Juristen aus der Schadenabteilung in Verbindung setzen. (Leider noch keiner da.)

@Motoro
Also es gibt Versicherungsbedingungen, die generell gegen das Risiko Wasser versichern, die dabei lt. deren Definition AQ-Wasser nicht ausschließen. Bei diesen muss man dann aber auch kein AQ einschließen, wenn man eins hat. Soweit ich weiß, handelt es sich hier vornehmlich um ältere Verträge. In anderen Verträgen wird lt. Definition AQ-Wasser ausgeschlossen (zumeist neuere Verträge) und dann muss, um das AQ zu versichern, auch das AQ zumindest per Klausel eingeschlossen werden. (Die jeweilige Definition findet sich in den Versicherungsbedingungen.)
Also bei Rohrbruch ist das Risiko Leitungswasser, beim AQ-Wasser nicht (und wird bei der 2. Art Verträge auch nicht als solches behandelt).

Hochwasser fällt in die Kategorie Elementarschäden. Bei älteren Verträgen ist es oft noch drine - insbesondere bei denen, die die Allianz von der ehemals staatlichen Versicherung der DDR übernommen hat, bei neueren nicht "automatisch".

Beste Grüße (nachher mehr)
Elko
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