Hallo,
... doch eher als erwartet
Also nach Auskunft durch einen unserer Juristen sinngemäß:
Die Privathaftpflicht hat den Schaden für den Wasserschaden des Nachbarn zu zahlen - auch wenn nur eine Silikonnaht aufgeht, da das AQ im Verantwortungsbereich des AQ-Besitzers liegt.
Es ist möglich, wenn es die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung des Nachbarn hergeben, dass diese zunächst den Schaden reguliert, sich jedoch dann das Geld vom Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zurückholt.
Nachtrag von mir:
Die Haftung für Schäden durch das AQ kann man durchaus mit der bei Fahrzeugen bekannten Betriebsgefahr vergleichen.
Beste Grüße
Elko
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