Hallöchen Udo,
das kann bei uns wirklich passieren. Es gibt wohl keinen anderen Staat mit derartig vielen Regelungen, Gesetzen und Dergleichen. Mich würde es deshalb nicht großartig wundern, wenn ein entsprechender Erlass kommt.
Vor allem muss vor dem Gedanken, Fische erwerben zu wollen, noch ein Antrag auf Genehmigung eines Genemigungsantrages gestellt werden. Alles in 4facher Ausfertigung mit den Unterschriften der gesamten Bevölkerung des Dorfes/Stadt, um eventuelle Einwendungen auszuschließen. Auch muss der Vermieter einen amtlichen Beleg vorlegen, aus welchem hervorgeht, dass man überhaupt ein Aquarium stellen kann. Des Weiteren ist das Wasserwerk und die Kläranlage zu informieren, welche selbstmurmelnd den Antrag auch zustimmen müssen.
Liebe Grüße
Wulf
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