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Alt 02.01.2009, 08:43   #15
L-ko
Welsfan
 
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Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
Moin,

... ich kenn das auch so wie Olaf geschrieben hat. Ohne Zustimmung des Autors darf der Redakteur keine inhaltlichen Änderungen vornehmen. Es macht natürlich Sinn, wenn Redakteur und Autor Hand in Hand arbeiten.
Bei festangestellten Journalisten gehen durch die Anstellung die Rechte an den Arbeitgeber über.

Viele Grüße
Elko
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