Moin,
... ich kenn das auch so wie Olaf geschrieben hat. Ohne Zustimmung des Autors darf der Redakteur keine inhaltlichen Änderungen vornehmen. Es macht natürlich Sinn, wenn Redakteur und Autor Hand in Hand arbeiten.
Bei festangestellten Journalisten gehen durch die Anstellung die Rechte an den Arbeitgeber über.
Viele Grüße
Elko
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