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Alt 01.04.2005, 21:53   #3
Fleckchen
Welspapa
 
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Zitat:
Zitat von Rolo
Hi,
Das bedeutet, dass in naher Zukunft der Handel und und in längerfristiger Zukunft sogar der Besitz von z.B. L46-Zebrawelsen ohne solches Zertifikat mit einer Geldstrafe belegt werden kann.
Hi Rolo,
ich unterstütze solches Vorgehen und finde das generell prima. OK, ist auch nur Zukunftsmusik, mir aber stellt sich die Frage, wie "Altbesitzer" behandelt werden sollen? Z.B. wie will man überprüfen, daß einer die Tiere tatsächlich schon länger hat und nicht unter dieses Gesetz fällt bzw. es langjährigen Haltern schier unmöglich ist, nachzuweisen, wann und woher die Tiere stammen......Weniger Tier- und Umweltbewußte könnten dies dann auch als Schlupfloch nutzen, indem sie auch einfach behaupten, die Tiere schon seit ewigen Zeiten zu besitzen.....

Nur mal so als Denkanstoß?

LG
Kerstin
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