Thema: Frage zu L046
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Alt 23.02.2018, 08:06   #15
Baron Ätzmolch
Ich glotz TV!
 
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Mahlzeit!

Mal ganz abgesehen davon, dass in Brasilien schon mehr als eine Deakade Fang, Haltung, Zucht, Handel, Export von H. zebra ohne behördliche Ausnahmegenehmigung verboten sind, scheint es sich immer noch nicht rumgesprochen zu haben, dass die Art seit Anfang letzten Jahres unter internationalem Schutz steht (Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) - CITES Anhang III).

Damit ist auch die EINFUHR aus Drittstaaten in die EU (DEUTSCHLAND) ohne gültige Papiere nicht erlaubt und stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar, Geldbuße bis 50000.- EUR möglich, evtl. sogar eine Straftat.

1). Wenn Zebras aus Brasilien importiert werden, ist eine Ausfuhrgenehmigung im Original vorzulegen. Diese wird es aus o.a. Gründen nicht geben.
2). Findet die Ausfuhr aus einem anderen Nicht-EU-Land statt, ist ein Ursprungszeugnis der zuständigen WA-Vollzugsbehörde vorzulegen.
3). Für die Einfuhr ist der Einfuhrzollstelle eine Einfuhrmeldung vorzulegen. Die kann meines Wissens aber nur erteilt werden, wenn gültige Ausfuhrdokumente vorliegen.

Und wenn ich mir dann so manche Händler-Anzeigen und Privat-/"Hobby"-Importeur Anzeigen hierzulande anschaue, die irgendwie prahlerisch, stolz und vollmundig frisch importierte Zebra-WF aus Südamerika anpreisen, frage ich mich, ob sie einfach nur unwissend sind oder dämlich.

Das braucht nur einer Person nicht zu passen, die es zur Anzeige bringt, dann ist zumindest ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig.

Wer das für ein Dutzend geschmuggelte Zebrawelse riskieren will, bitteschön...

--Michael
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