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Cascudo
Registriert seit: 27.10.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 3.001
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Hi!
Bestimmt wird es keine Regelung geben wie etwa: "L27 darf ausgeführt werden, aber nur von 03.2010-06-2010.". Auch "dauerhaft" erlaubt finde ich falsch ausgedrückt. Für den Export freigegeben werden Arten, deren Bestand es erlaubt. Wenn sich an dieser Situation etwas ändert (z.B. Staudammbau, Verseuchunh etc.), kann eine Art aber auch wieder von der Positivliste gestrichen werden. In Deutschland (und auch in Brasilien) gibt es für einige kommerziell interessante Fische Schonzeiten, während derer sie nicht gefangen werden dürfen. In der Regel ist das die Fortpflanzungszeit. Da diese Zeiten bei den meisten Harnischwelsen entweder unbekannt sind, oder sie sich das ganze Jahr über vermehren, ist eine Möglichkeit, Quoten einzuführen, um die sich die Exporteure dann prügeln dürfen. Bei Rochen ist das zum Beispiel der Fall. Grüße, Christian
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