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#1 |
L-Wels King
Registriert seit: 12.12.2005
Ort: Dassel / Solling
Beiträge: 540
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Moin Wulf!
Danke für die Blumen! An dieser Stelle auch mal ein "Dankeschön!" an alle mitarbeitenden Kritiker für die Tipps und Anregungen.
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Gruß Holger |
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#2 |
L-Wels King
Registriert seit: 13.04.2007
Ort: Neuhofen / Rheinlandpfalz
Beiträge: 535
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Hallo Zeuss,
es war ja nicht böse gemeint was die Kritik an der Rechtschreibung anbelangt, hab die Rechtschreibfehler in dem Fall ja auch auf meine eigenen bezogen. Also, sorry! Mit schade um die Tiere meinte ich auch nur, auch wenn man jedmögliches Risiko versucht zu beseitigen, die Gewissheit das es nie passiert hat man leider nicht. Und wie gesagt find ich deinen Beitrag ja gut. Nur möcht ich mir (und das habe ich ja auch geschrieben) noch mehr Informationen über diese von dir erwähnte Möglichkeit des Fischtransportes holen. Gruß Micha |
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#3 |
Beiträge: n/a
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Hi,
ich finde das alles mehr oder weniger nebensächlich, denn die wirklich wichtigen Fragen sind: - Wer transportiert (UPS TNT WTF?) - mit welchem Material ist so ein Transport sicher - wie schützt man vor Temperaturänderungen (heatpacks) - wo bekommt man das Material Damit wäre uns hier im Forum geholfen, denn der Tausch, Verkauf von Einzeltieren und Nachzuchten scheitert meines Erachtens fast immer an fehlenden sicheren und bezahlbaren Transportmöglichkeiten. Also hier sind ERFAHRUNGEN gefragt, den Rest finde ich OK - aber auch irgendwie sebstverständlich. x |
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#4 |
Kalendermacher
Registriert seit: 25.10.2003
Ort: 74921 Helmstadt
Beiträge: 2.168
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Hallöchen Meister x,
ist nicht richtig, was Du da von Dir gibst. Denn wer darf überhaupt Tiere Tranportieren? Kaum ein Paketdienst, also bleibt doch nur die Möglichkeit der Mitfahrmöglichkeit und dann kommt der Beitrag von Holger doch voll zur Geltung. Liebe Grüße Wulf
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#5 |
Beiträge: n/a
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Hi,
genau um dieses "kaum" geht es ja. Um es mal so zu sagen: Ich versende Fische auch mit den Anderen, da man die damit verbundenen Risiken minimieren kann. Das angebliche Verbot des Transportes von Wirbeltieren ist vor allem eine Preisfrage. Der Rest ist Verpackung, Heatpack Laufzeit usw … Meine Quote liegt bei Empfang und Versand bei 0% Verlust. Und darum geht es 0% Verlust deutschlandweit unter Versandbedingungen und nicht 0% Verlust wenn ich die Fische selbst im beheizten 5er durch die Gegend kutschiere. ist meine Meinung x |
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#6 | ||
L-Wels King
Registriert seit: 12.12.2005
Ort: Dassel / Solling
Beiträge: 540
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Moin Felix?!
Ich habe meine Antworten mal in Blau+Fett ins Zitat eingebaut: Zitat:
Es ist doch völlig egal, ob eine Box 12-18 Stunden hinten bei mir/Dir/Wulf/Liebe Menschen mit Mitfahrmöglichkeit/etc... im Auto steht oder bei TNT im Lieferwagen. Der Aufwand ist der gleiche. Die Sache mit den Heatpacks werde ich mal als Anregung aufgreifen und noch einarbeiten, den Rest findest Du in der FAQ Ziff. 4.7 oder durch Eigeninitiative oder demnächst in der FAQ Ziff. 4.8 (Vielleicht melde ich das als mein nächstes Projekt in der FAQ an.) Sollte ich am Wochenende nicht auf Fischkauftour sein, werde ich wohl mal ein paar Bilder machen und diesen Artikel noch ein wenig durch diese anreichern. Zitat:
Hier geht es lediglich um Fischtransport, nicht um Versand. Den gibt es dann evtl. demnächst unter Ziff. 4.8. Die gewerblichen "Versender" achten schon aus Selbstschutz darauf, dass die Fische sehr gut verpackt sind und den Empfänger in bester Verfassung erreichen.
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Gruß Holger |
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#7 |
L-Wels King
Registriert seit: 12.12.2005
Ort: Dassel / Solling
Beiträge: 540
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Moin Micha!
Bzgl. Breathing Bags solltest Du Dich mal direkt an Martin G. wenden. Martin hat die wohl schon öfters mit Erfolg eingesetzt. Gruß Holger
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Gruß Holger |
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#8 |
L-Wels King
Registriert seit: 13.04.2007
Ort: Neuhofen / Rheinlandpfalz
Beiträge: 535
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Hallo Holger,
werd ich machen, DANKE! Hab im I-Net schon mal danach gestöbert. Gruß Micha |
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#9 |
Kalendermacher
Registriert seit: 25.10.2003
Ort: 74921 Helmstadt
Beiträge: 2.168
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Hallöchen Holger,
da hätte ich auch noch eine Erweiterung. Denn was passiert, wenn man unerlaubter Weise mit der Post Fische versendet und das Paket beschädigt wird, ein oder mehrere Beutel platzen und versauen andere Versandgüter? Dazu kommt dann ja noch eine eventuelle Anzeige wegen des unerlaubten Versendens von Wirbeltieren. Da müsste man sich wirklich mal schlau machen, damit den Unbelehrbaren ein Licht aufgeht. Liebe Grüße Wulf
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#10 |
L-Wels King
Registriert seit: 13.04.2007
Ort: Neuhofen / Rheinlandpfalz
Beiträge: 535
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Hallo Wulf,
hab hier mal nen kleinen Ausschnitt aus dem Tierschutzgesetz des Bundesministeriums. Evt. hilft Dir das weiter. Das Ganze Gesetz findest du unter: https://bundesrecht.juris.de/tiersch...2BJNG000704377 "Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294)" § 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, 2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, 3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 2a (1) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen 1.hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere, 2.an Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren sowie an die Beschaffenheit von Anbinde-, Fütterungs- und Tränkvorrichtungen, 3.hinsichtlich der Lichtverhältnisse und des Raumklimas bei der Unterbringung der Tiere, 4.an die Pflege einschließlich der Überwachung der Tiere; hierbei kann das Bundesministerium auch vorschreiben, dass Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Überwachung zu machen, aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen sind, 5.an Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die Tiere halten, betreuen oder zu betreuen haben und an den Nachweis dieser Kenntnisse und Fähigkeiten. (1a) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, Anforderungen an Ziele, Mittel und Methoden bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Tieren festzulegen. (1b) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, so weit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist und sich eine Pflicht zur Kennzeichnung nicht aus § 11a Abs. 2 ergibt, Vorschriften zur Kennzeichnung von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, sowie zur Art und Durchführung der Kennzeichnung zu erlassen. (2) 1Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, ihre Beförderung zu regeln. 2Es kann hierbei insbesondere 1.Anforderungena)hinsichtlich der Transportfähigkeit von Tieren, b)an Transportmittel für Tiere festlegen, 1a.bestimmte Transportmittel und Versendungsarten für die Beförderung bestimmter Tiere, insbesondere die Versendung als Nachnahme, verbieten oder beschränken, 2.bestimmte Transportmittel und Versendungsarten für die Beförderung bestimmter Tiere vorschreiben, 3.vorschreiben, dass bestimmte Tiere bei der Beförderung von einem Betreuer begleitet werden müssen, 3a.vorschreiben, dass Personen, die Tiertransporte durchführen oder hierbei mitwirken, bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten haben und diese nachweisen müssen, 4.Vorschriften über das Verladen, Entladen, Unterbringen, Ernähren und Pflegen der Tiere erlassen, 5.als Voraussetzung für die Durchführung von Tiertransporten bestimmte Bescheinigungen, Erklärungen oder Meldungen vorschreiben sowie deren Ausstellung und Aufbewahrung regeln, 6.vorschreiben, dass, wer gewerbsmäßig Tiertransporte durchführt, einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf oder bei der zuständigen Behörde registriert sein muss, sowie die Voraussetzungen und das Verfahren bei der Erteilung der Erlaubnis und bei der Registrierung regeln, 7.vorschreiben, dass, wer Tiere während des Transports in einer Einrichtung oder einem Betrieb ernähren, pflegen oder unterbringen will, einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf, und die Voraussetzungen und das Verfahren der Erteilung der Erlaubnis regeln, soweit dies zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft erforderlich ist. Gruß Micha |
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