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#21 | |
L-Wels King
Registriert seit: 22.08.2003
Ort: Buchs SG, Schweiz
Beiträge: 563
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Hallo
Ich schliesse mich Walter an. Ausserdem...: Zitat:
Das würde heissen, dass Einfrieren länger als eine Fischtransporte dauert ?!!!??? Komischerweise erstickt der Fisch nicht von xxx Tage transport. Nicht dass ich unbedingt diese Methode verteidigen möchte. Ich bevorzuge selber das schnelle und "brutale" art. Gruss Line |
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#22 |
L-Wels Queen
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.070
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Moin,
als zartbesaitetes Kind bevorzuge ich die Nelkenöl-Methode. Hab bislang (bei kleineren Arten) damit gute Erfahrungen gemacht. Der Fisch ist bei ausreichender Dosis Nelkenöl innerhalb von 2-3 Sekunden leblos. Für den Fisch 'humaner' ist aber sicher die Hau-Drauf bzw. Stich-Methode. Ich müsst sie wohl mal üben... Gruß, Indina
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L18, L46 (+), L134 (+), L200, C. melanotaenia (+) ![]() |
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#23 | |
Herr Prof. Obermoserer
Registriert seit: 02.01.2003
Ort: Wien
Beiträge: 4.130
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Hi,
Zitat:
"Waidgerecht"... pfft...
__________________
Grüße, Walter |
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#24 |
Jungwels
Registriert seit: 15.05.2003
Beiträge: 29
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Hi
Hier mal einen kleinen Auszug vom Tierschutz Schlachtverordung § 13 70. Erg. Betäuben, Schlachten und Töten (1) Tiere sind so zu betäuben, daß sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden. (2) Betäubungsgeräte und -anlagen sind an jedem Arbeitstag mindestens einmal zu Arbeitsbeginn auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls mehrmals täglich zu reinigen. Am Schlachtplatz sind Ersatzausrüstungen einsatzbereit zu halten. Diese sind in zeitlich erforderlichen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Mängel müssen unverzüglich abgestellt werden. Satz 2 gilt nicht für Wasserbadbetäubungsanlagen. (3) Wer ein Tier schlachtet oder anderweitig mit Blutentzug tötet, muß sofort nach dem Betäuben, und zwar für die in Anlage 2 Spalte 1 genannten Betäubungsverfahren innerhalb des jeweils in Spalte 2 festgelegten Zeitraumes, mit dem Entbluten beginnen. Er muß das Tier entbluten, solange es empfindungs- und wahrnehmungsunfähig ist. Bei warmblütigen Tieren muß er dafür sorgen, daß durch Eröffnen mindestens einer Halsschlagader oder des entsprechenden Hauptblutgefäßes sofort ein starker Blutverlust eintritt. Die Entblutung muß kontrolliert werden können. Der Betreiber eines Schlachtbetriebes, in dem Hausgeflügel durch Halsschnittautomaten entblutet wird, muß sicherstellen, daß durch den Automaten nicht entblutete Tiere von Hand entblutet werden. (4) Nach dem Entblutungsschnitt dürfen weitere Schlachtarbeiten am Tier erst durchgeführt werden, wenn keine Bewegungen des Tieres mehr wahrzunehmen sind. Geschächtete Tiere dürfen nicht vor Abschluß des Entblutens aufgehängt werden. Bei Tötungen ohne Blutentzug dürfen weitere Eingriffe am Tier erst nach Feststellung des Todes vorgenommen werden. (5) Wer einen Fisch schlachtet oder tötet, muß diesen unmittelbar vor dem Schlachten oder Töten betäuben. Ohne vorherige Betäubung dürfen 1. Plattfische durch einen schnellen Schnitt, der die Kehle und die Wirbelsäule durchtrennt, und 2. Aale, wenn sie nicht gewerbsmäßig oder sonst höchstens bis zu einer Zahl von 30 Tieren pro Tag gefangen und verarbeitet werden, durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens geschlachtet oder getötet werden. § 4 (1) Wer Tiere betreut; ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen, Kopfschlag Der Kopfschlag darf nur bei anschließendem Entbluten eingesetzt werden. Er ist mit einem geeigneten Gegenstand und ausreichend kräftig auszuführen. Anstatt Nelkenöl nimm lieber MS222 ist für den Menschaen auch ungefährlich Mfg Marc |
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#25 |
Beiträge: n/a
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Hi,
jeder wird mal vor die Problematik gestellt. Ich bin knallhart und lasse die Fische bei keiner erkennbaren Krankheit im Aquarium und ohne menschliche "Erleichterung" sterben, manchmal lasse ich sie sogar als Futterfisch drin. Ob sie davor Qualen haben oder nicht, kann ich ohne Erkenntnis über einen "schönen" Tod der Fische, eh nicht haben. Ein Rausfangen kann schon Qual beim Sterben sein ... Gruß, Coeke Geändert von Coeke (23.02.2006 um 21:41 Uhr). |
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#26 |
L-Wels
Registriert seit: 29.01.2005
Ort: 86633 Neuburg
Beiträge: 218
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Hallo,
meine Meinung das Nelkenöl schwachsinning ist vertrete ich weiterhin. Da gibt es auch nichts dran zu rütteln. Das Zeug mag ja bei kleinen Fischen wie Salmlern funktionieren aber ich bezweifel es bei grossen Fischen aus eigener Erfahrung. Ein großer Wabi hat sie bei einer Bekannten übel an Schiefer aufgeschlitzt. Wie das passieren konnte weiss ich auch nicht. Jedenfalls konnte meine Bekannte die humane Art nicht anwenden. War ihr Liebling. Also hat er es mit Nelkenöl probiert...und das waren bei weitem mehr als ein paar Sekunden...Zum Schluß habe ich ihm dann den rest geben müssen. Grosses Geschrei...einen Haufen Tränen und das was. Hey und es wurde nach Bedienungsanleitung dosiert falls jetzt irgendwie auf Anwendungsfehler Bemerkungen folgen. Das MS222 kenne ich nicht...also bilde ich mir darüber kein Urteil. Walter...das ist auch nicht waidgerecht was Du da beschreibst. Bei mir langt immer ein Schlag auch bei großen Hechten. Man soll auch entweder einen großen Knüppel oder extra Knüppel mit Eisenbeschlag dafür einsetzten. Das es schwarze Scharfe unter den Anglern gibt streite ich nicht ab aber hey...wo gibt es die bitteschön nicht hm? Und deine Bemerkung "waidgecht pffft" ist hier unangebracht. Gruss Andre |
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#27 |
Babywels
Registriert seit: 24.02.2006
Beiträge: 7
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![]() bin da eher für den Genickschnitt.... geht am schnellsten... is aber bei großen Fischen net so einfach...
Ansonsten würd ich wie schon gesagt ne überdosis von dem Nelkenöl benutzten... ( is am humansten... ) oder nem anderen betäubungsmittel... ( Tierarzt ) |
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#28 | |
Herr Prof. Obermoserer
Registriert seit: 02.01.2003
Ort: Wien
Beiträge: 4.130
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Hi,
Zitat:
Weil mir bei den Begriffen "waidgereicht" und noch viel mehr "human" (bezüglich töten - was soll der Schwachsinn?) inzwischen schon der Brechreiz kommt. Was soll´s... Abgesehen davon: Man lässt die Fische einschlafen, bezüglich MS 222 dämmert der Fisch dann einfach langsam über eine halbe Stunde oder Stunde in den Schlaf..., muß keine Megadosis sein. Das ist ein Anästhesiakum - wird also auch zur Betäubung verwendet. Also hab ich da keine Bedenken, dass der Fisch irgendwie leidet (abgesehen von meinen Bedenken, ob Fische überhaupt Schmerzen empfinden, aber das will ich jetzt und hier nicht schon wieder diskutieren - da sind wir dann wieder soweit wie beim "humanen Töten") - damit betäubte Fische werden ja auch "operiert" etc... Und bei Nelkenöl wird das wohl ähnlich funktionieren.
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Grüße, Walter |
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#29 | |
Herr Prof. Obermoserer
Registriert seit: 02.01.2003
Ort: Wien
Beiträge: 4.130
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Zitat:
Nur wissenschaftliche Untersuchungen darüber sagen etwas anderes - auch bezüglich großen Fischen wie Lachsen: https://www.csp.environnement.gouv.f...6/f365p579.htm Aber deine Meinung kann dir natürlich niemand verbieten. Nur frag ich mich dann ehrlich, was ich von jemanden, der sich selbst "der Irre" nennt, und Dinge, von denen er, wie er selbst zugibt, keine Ahnung hat, als "schwachsinnig" betitelt, halten soll?
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Grüße, Walter |
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#30 | |
L-Wels Queen
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.070
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Zitat:
![]() ![]() ![]() Irgendwo in einem der zahllosen Foren hat sich mal ein Veterinär dazu geäussert, und hat die Nelkenöl Methode als Tötungsmethode 'authorisiert'. Erst gestern habe ich ein altersschwaches Betta-Mädel so erlöst, das ich eigentlich 'in Ruhe' und von alleine sterben lassen wollte. Nachdem sie 4 Wochen im Ablaichkasten hing, und garnicht mehr gut aussah, habe ich dann doch nachgeholfen. Hat keine 2 Sekunden gedauert, bis sie keine Lebenszeichen mehr äusserte. Gruß, Indina
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