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Alt 17.08.2005, 17:26   #27
barmann76
L-Wels
 
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Hallo

Wenn Du aber Pech hast, kann es passieren, dass die Gebäudeversicherung eines Tages an Deiner Tür steht respektive der Postbote und die von der Versicherung vorauslagten Kosten erstattet haben möchte.

So passiert bei mir, als besagter Zulaufschlauch vom Geschirrspüler abgesprungen ist. Witzig, meine Haftpflicht hat der Gebäudeversicherung eben diese Kosten erstattet.

Und, Tapetenschäden sind nicht Schäden, die dem Vermieter entstehen sondern dem Untermieter, es sei denn die Tapete oder auch die Auslegware, das Laminat etc. sind Vermietereigentum gewesen. Also Haftpflicht des "Verursachers".Lediglich das Mauerwerk als solches wird von der Gebäudeversicherung gedeckt, denn es ist Eigentum des Vermieters/Eigentümers.

Merke: Die Gebäudeversicherung versichert Eigentum des Eigentümers des Gebäudes ( Gebühren meistens auf die Mieter umgelegt ). Damit soll Wertminderung an der Immobilie durch Schäden z.B. Dritter abgedeckt werden (Stichwort Schmierereien). Betroffenes Eigentum der Mieter interessiert die Gebäudeversicherung nicht die Bohne.

Bezüglich Schäden rund um das Aquarium habe ich Gott sei Dank noch keine Erfahrungen machen dürfen, die mein Budget oder meine Versicherung bemüht hätte.


Gruß Benny
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