L-Welse.com Forum
HomeForumL-Nummern, Zuchtberichte, Literatur, ...L-NummernC-NummernSystematik - Gattungen, Arten, ...Fachbegriffe und deren ErklärungGalerieLinks

Zurück   L-Welse.com Forum > Off Topic, Feedback, Marktplatz,... > OffTopic
Registrieren Hilfe Mitgliederliste Mitgliederkarte Kalender Heutige Beiträge

OffTopic Alles, was sonst nirgendwo reinpasst, kann hier diskutiert werden. Lasst eurer "Schreibwut" freien Lauf!

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 17.08.2005, 17:26   #1
barmann76
L-Wels
 
Benutzerbild von barmann76
 
Registriert seit: 29.05.2004
Ort: Berlin-Spandau a.d. Havel
Beiträge: 262
Hallo

Wenn Du aber Pech hast, kann es passieren, dass die Gebäudeversicherung eines Tages an Deiner Tür steht respektive der Postbote und die von der Versicherung vorauslagten Kosten erstattet haben möchte.

So passiert bei mir, als besagter Zulaufschlauch vom Geschirrspüler abgesprungen ist. Witzig, meine Haftpflicht hat der Gebäudeversicherung eben diese Kosten erstattet.

Und, Tapetenschäden sind nicht Schäden, die dem Vermieter entstehen sondern dem Untermieter, es sei denn die Tapete oder auch die Auslegware, das Laminat etc. sind Vermietereigentum gewesen. Also Haftpflicht des "Verursachers".Lediglich das Mauerwerk als solches wird von der Gebäudeversicherung gedeckt, denn es ist Eigentum des Vermieters/Eigentümers.

Merke: Die Gebäudeversicherung versichert Eigentum des Eigentümers des Gebäudes ( Gebühren meistens auf die Mieter umgelegt ). Damit soll Wertminderung an der Immobilie durch Schäden z.B. Dritter abgedeckt werden (Stichwort Schmierereien). Betroffenes Eigentum der Mieter interessiert die Gebäudeversicherung nicht die Bohne.

Bezüglich Schäden rund um das Aquarium habe ich Gott sei Dank noch keine Erfahrungen machen dürfen, die mein Budget oder meine Versicherung bemüht hätte.


Gruß Benny
__________________
Es gr
barmann76 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2005, 17:43   #2
elfivegas
Welsmami
 
Benutzerbild von elfivegas
 
Registriert seit: 01.11.2004
Ort: RLP
Beiträge: 169
Hallo,

Zitat von barmann76
Zitat:
Und, Tapetenschäden sind nicht Schäden, die dem Vermieter entstehen sondern dem Untermieter, es sei denn die Tapete oder auch die Auslegware, das Laminat etc. sind Vermietereigentum gewesen. Also Haftpflicht des "Verursachers".
genau so denke ich auch, hab ich weiter oben schon mal ähnlich geschrieben.

@Benny: Wie lange pflegst Du denn schon Aquarien, wenn ich das mal fragen darf?

Liebe Grüße Nicky
elfivegas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2005, 17:54   #3
barmann76
L-Wels
 
Benutzerbild von barmann76
 
Registriert seit: 29.05.2004
Ort: Berlin-Spandau a.d. Havel
Beiträge: 262
Hallo Nicki
Erstmalig seit meinem 6. Lebensjahr wegen meines Vaters, dann auf eigene Faust seit 2002/2003
EDIT: Natürlich mit Unterbrechung. Ich glaube, als ich 10 oder so war, hat mein alter Herr das Hobby aufgegeben. Und ich selber hatte erst ab Énde 2002 den Mut, mir das Hobby in den eigenen vier Wänden anzutun

Gruß benny
__________________
Es gr

Geändert von barmann76 (17.08.2005 um 18:07 Uhr).
barmann76 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2005, 18:01   #4
L-ko
Welsfan
 
Benutzerbild von L-ko
 
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
Hallo,

also erstmal zur Haftpflicht:
die zahlt grundsätzlich bei allen gegenüber Dritten schuldhaft verursachten Schäden.
@Nicky: gute Frage - hier muss man höchstwahrscheinlich mal nach Urteilen suchen (Hat zwar mit 'nem AQ nichts zu tun, aber ich kenn ein Urteil wo ein Baum (erwiesen) unverschuldet auf ein Nachbargrundstück gestürzt ist. Dort musste dann trotzdem die Haftpflichtversicherung des "Baumeigentümers" zahlen, weil dieses einen groben Eingriff auf das Nachbargrundstück darstellte. - Bei der Nachbarwohnung würde ich das nicht viel anders sehen. Ich bin aber halt kein Richter.)

Hausrat versus Wohngebäude:
So etwa: stellt man das Haus auf den Kopf - was rausfällt zahlt die Hausrat, was drin bleibt die Wohngebäude - vorausgesetzt das "Ding" ist überhaupt versichert.

Was versichert ist, wird in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung (Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht, ...) geregelt bzw. durch zusätzliche Klauseln eingeschlossen. Was in den Versicherungsbedingungen bzw. was erst durch Klauseln eingeschlossen wird, ist von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen verschieden.

Es ist auch nicht unbedingt so, dass sich eine Haftpflichtversicherung wegen "grober Fahrlässigkeit" immer davon stehlen kann. Sie kann aber bei dem Verursacher Regreß nehmen, der aber oft von gesetzeswegen begrenzt ist.

Beste Grüße
Elko
L-ko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2005, 18:05   #5
barmann76
L-Wels
 
Benutzerbild von barmann76
 
Registriert seit: 29.05.2004
Ort: Berlin-Spandau a.d. Havel
Beiträge: 262
Hallo

Zitat:
Zitat von L-KO

Es ist auch nicht unbedingt so, dass sich eine Haftpflichtversicherung wegen "grober Fahrlässigkeit" immer davon stehlen kann. Sie kann aber bei dem Verursacher Regreß nehmen, der aber oft von gesetzeswegen begrenzt ist.

Beste Grüße
Elko

Leider versuchen immer mehr Versicherungen eben das. Mode war es ja schon in der Vollkasko bei PKW und ich fürchte, dass auch die Haftpflichtversicherer versuchen werden, ihre Kosten zu senken.


Gruß Benny
__________________
Es gr
barmann76 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2005, 18:27   #6
L-ko
Welsfan
 
Benutzerbild von L-ko
 
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
Hallo Benny,

ich gehe mal davon aus, du beziehst deine Anmerkung auf das "Davonstehlen". Regreß bzgl. der Vollkasko geht ja nicht.

Wenn es so ist, kann ich dir nur Beipflichten und ich kann ehrlich nicht verstehen, dass unsere Gerichte dieses Treiben in dem Umfang mitmachen bzw. ich möchte sogar schon meinen unterstützen. Also wenn jemand sein Wagen volltrunken in Klumpen fährt, soll er ruhig auf dem Schaden sitzen bleiben. Inzwischen muss man aber auch bei Sekundenversagen befürchten, dass die Kasko nicht zahlt.

Beste Grüße
Elko

PS: @all: Sorry, ich weiß wir sind hier schon weit neben dem Thema.
L-ko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2005, 18:33   #7
barmann76
L-Wels
 
Benutzerbild von barmann76
 
Registriert seit: 29.05.2004
Ort: Berlin-Spandau a.d. Havel
Beiträge: 262
Kurz off-Topic (sorry):

Hallo

Ja, bei der Vollkasko die Weigerung der Zahlung, bei der Haftpflicht Regress.
Es trifft halt immer die Kleinen War schon immer so und wird sich wohl nicht so bald ändern.


Gruß Benny
__________________
Es gr
barmann76 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Gruppen-/Beckengröße TobiN Einrichtung von Welsbecken 8 25.01.2012 21:30
L134 Beckengröße? Christian1818 Lebensräume der Welse 3 04.12.2011 17:10
Beckengröße 5 L134 Rohga Lebensräume der Welse 4 11.05.2010 14:18
Beckengröße L 134 WolfgangM Lebensräume der Welse 4 18.12.2008 13:16
Beckengröße für Spatelwelse Torsten Südamerika - sonstige Welse 4 04.05.2003 22:19


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:37 Uhr.

Werbung
Die L-Welse-Datenbank


Powered by vBulletin® Version 3.6.8 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
©2003 - 2024 L-Welse.com | Impressum