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Alt 17.08.2005, 21:07   #1
Coeke
 
Beiträge: n/a
Nicky,

das reicht.

Die anderen sollten lieber mal die "gelben Seiten" zur Hand nehmen, dann würden auch die Versicherungsschäden weniger werden. *ggg*

Pfft, ich habe ausser meiner Krankenversicherung noch nie eine Versicherung in Anspruch genommen. Aber was hier palavert wird ist echt merkwürdig.

Es gibt so viel Präzidenzfälle, die machen sich die Versicherungen auch zu eigen. Zu Recht finde ich... denn was die beschissen werden (damit übrigens auch die Allgemeinheit) , geht auch nicht!

Gruß,
Corina
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Alt 17.08.2005, 21:39   #2
Volker D.
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Angenommen ist wohne in einer Mietwohnung, mein AQ läuft aus, der Hausrat meines Nachbarn wird dadurch beschädigt.
Dann soll die Hausratversicherung meines Nachbarn diesen Schaden bezahlen?
Ja, das tut sie ja auch bei einem Rohrbruch.

Zitat:
Hat mein Nachbar eine Hausratversicherung wo AQ-Wasser nicht "automatische" eingeschlossen ist, zahlt diese nicht, da derartige Hausratversicherungen nur das Risiko Leitungswasser umfassen. Dann müßte mein Nachbar also vorbeugend eine Versicherung für das Risiko Aquarium abschließen, obwohl er keins hat?
Nein, er muss sich nicht gegen Aquawasser versichern. Sein Hausrat ist durch Wasser geschützt.

Blödes Beispiel: Was ist denn bei Hochwasser?
Ich weiss, in hochwassergefährdeten Gebieten ist die Versicherung teurer oder man versichert gar nicht mehr.

Wasserschäden trägt die Hausrat, genauso wie bei Feuer , egal wo das herkommt.


Zitat:
So passiert bei mir, als besagter Zulaufschlauch vom Geschirrspüler abgesprungen ist. Witzig, meine Haftpflicht hat der Gebäudeversicherung eben diese Kosten erstattet.
Also hat die Gebäude erst bezahlt, wie die sich hinterher einigen soll dann egal sein.

Zitat:
Es gibt so viel Präzidenzfälle, die machen sich die Versicherungen auch zu eigen. Zu Recht finde ich... denn was die beschissen werden (damit übrigens auch die Allgemeinheit) , geht auch nicht!
Bin da deiner Meinung.

mfg
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Alt 17.08.2005, 21:49   #3
elfivegas
Welsmami
 
Benutzerbild von elfivegas
 
Registriert seit: 01.11.2004
Ort: RLP
Beiträge: 169
Hi Corina,

das die Versicherungen auch genug *beschissen* werden gebe ich Dir Recht.
Aber ich hab meine Haftpflicht schon gebraucht, im Moment ist der 3. Schadensfall am laufen, leider.
Ich denke, vor allem wenn man Kinder hat, ist man mit einer Haftpflicht doch sehr gut beraten (nach meiner leidvollen Erfahrung).

Liebe Grüße Nicky

PS. sorry, wollt mich noch für all Eure Antworten bedanken

Geändert von elfivegas (17.08.2005 um 22:00 Uhr).
elfivegas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2005, 01:26   #4
Coeke
 
Beiträge: n/a
Hi Nicky,

ich war auch ohne Kinder Haftpflichtversichert. Mit Kinder, derer habe ich zwei, natürlich wohlerzogen, lamm und fromm *g* wurde die Prämie kaum höher. Hm, da fällt mir ein, das ich die Privathaftpflicht mit der Hilfe meiner Knirpse auch schon genutzt habe. Da habe ich eine Rechnung einreichen müssen, dass mir fast schlecht wurde. Aber der Vermieter kannte den Glaser. Naja! Mir egal... solange alle fröhlich sind!

Gruß,
Corina
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Alt 18.08.2005, 06:08   #5
L-ko
Welsfan
 
Benutzerbild von L-ko
 
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
Hallo,

ohne ein Loblied auf die Versicherungen singen zu wollen, die haben auch ihre Schattenseiten, werden sie sicherlich oft genug besch... . Wenn ich diese Leutchen höre, kann ich nur sagen sie sollen sich bei der nächsten Prämienerhöhung nicht beschweren. (Auch wenn ich im IT-Bereich einer Versicherung arbeite, ist es nicht mein Ding die Leute deswegen anzuzeigen.)

Also ich habe heute morgen schon mal 'rumtelefoniert: hinsichtlich der Zuständigkeit der einzelnen Versicherungen (Privathaftpflicht, Hausrat, Wohngebäude) wurde mir nochmal bestätig, was ich oben schon schieb. Einzig strittig ist noch die Frage der Haftungsgrundlage für den AQ-Wasserschaden beim Nachbarn. Diesbezüglich werde ich später mich noch mit einem Juristen aus der Schadenabteilung in Verbindung setzen. (Leider noch keiner da.)

@Motoro
Also es gibt Versicherungsbedingungen, die generell gegen das Risiko Wasser versichern, die dabei lt. deren Definition AQ-Wasser nicht ausschließen. Bei diesen muss man dann aber auch kein AQ einschließen, wenn man eins hat. Soweit ich weiß, handelt es sich hier vornehmlich um ältere Verträge. In anderen Verträgen wird lt. Definition AQ-Wasser ausgeschlossen (zumeist neuere Verträge) und dann muss, um das AQ zu versichern, auch das AQ zumindest per Klausel eingeschlossen werden. (Die jeweilige Definition findet sich in den Versicherungsbedingungen.)
Also bei Rohrbruch ist das Risiko Leitungswasser, beim AQ-Wasser nicht (und wird bei der 2. Art Verträge auch nicht als solches behandelt).

Hochwasser fällt in die Kategorie Elementarschäden. Bei älteren Verträgen ist es oft noch drine - insbesondere bei denen, die die Allianz von der ehemals staatlichen Versicherung der DDR übernommen hat, bei neueren nicht "automatisch".

Beste Grüße (nachher mehr)
Elko
L-ko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2005, 06:23   #6
L-ko
Welsfan
 
Benutzerbild von L-ko
 
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
Hallo,

... doch eher als erwartet

Also nach Auskunft durch einen unserer Juristen sinngemäß:

Die Privathaftpflicht hat den Schaden für den Wasserschaden des Nachbarn zu zahlen - auch wenn nur eine Silikonnaht aufgeht, da das AQ im Verantwortungsbereich des AQ-Besitzers liegt.
Es ist möglich, wenn es die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung des Nachbarn hergeben, dass diese zunächst den Schaden reguliert, sich jedoch dann das Geld vom Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zurückholt.


Nachtrag von mir:
Die Haftung für Schäden durch das AQ kann man durchaus mit der bei Fahrzeugen bekannten Betriebsgefahr vergleichen.

Beste Grüße
Elko
L-ko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2005, 11:54   #7
elfivegas
Welsmami
 
Benutzerbild von elfivegas
 
Registriert seit: 01.11.2004
Ort: RLP
Beiträge: 169
Hallo Elko,

danke,
Zitat:
Die Privathaftpflicht hat den Schaden für den Wasserschaden des Nachbarn zu zahlen - auch wenn nur eine Silikonnaht aufgeht, da das AQ im Verantwortungsbereich des AQ-Besitzers liegt
klingt eigentlch einleuchtend
Ich werde aber trotzdem mit meinem Versicherer sprechen, nur der ist jetzt gerade im Urlaub

@Corina

Ja, ja....die lieben kleinen, meine drei sind selbstmurmelnd auch wohlerzogen und lammfromm...... (wenn sie schlafen)*ggg*

Liebe Grüße Nicky
elfivegas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2005, 15:06   #8
Volker D.
 
Beiträge: n/a
Mahlzeit Elko


Ich kann nur so berichten wie ich es erlebt habe, die Wasserschäden die ich verursacht habe, bzw. als Geschädigter hatte wurden so reguliert wie ich es schon beschrieb und genau diese Informationen stammen von meiner Versicherung.
Mein Private Haftpflicht hat nie was bezahlt.
Mein Nachbar hatte keine Versicherung und trotzdem wurde der Schaden bezahlt.
mfg

Geändert von Volker D. (18.08.2005 um 15:10 Uhr).
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