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Alt 17.08.2005, 18:01   #1
L-ko
Welsfan
 
Benutzerbild von L-ko
 
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
Hallo,

also erstmal zur Haftpflicht:
die zahlt grundsätzlich bei allen gegenüber Dritten schuldhaft verursachten Schäden.
@Nicky: gute Frage - hier muss man höchstwahrscheinlich mal nach Urteilen suchen (Hat zwar mit 'nem AQ nichts zu tun, aber ich kenn ein Urteil wo ein Baum (erwiesen) unverschuldet auf ein Nachbargrundstück gestürzt ist. Dort musste dann trotzdem die Haftpflichtversicherung des "Baumeigentümers" zahlen, weil dieses einen groben Eingriff auf das Nachbargrundstück darstellte. - Bei der Nachbarwohnung würde ich das nicht viel anders sehen. Ich bin aber halt kein Richter.)

Hausrat versus Wohngebäude:
So etwa: stellt man das Haus auf den Kopf - was rausfällt zahlt die Hausrat, was drin bleibt die Wohngebäude - vorausgesetzt das "Ding" ist überhaupt versichert.

Was versichert ist, wird in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung (Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht, ...) geregelt bzw. durch zusätzliche Klauseln eingeschlossen. Was in den Versicherungsbedingungen bzw. was erst durch Klauseln eingeschlossen wird, ist von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen verschieden.

Es ist auch nicht unbedingt so, dass sich eine Haftpflichtversicherung wegen "grober Fahrlässigkeit" immer davon stehlen kann. Sie kann aber bei dem Verursacher Regreß nehmen, der aber oft von gesetzeswegen begrenzt ist.

Beste Grüße
Elko
L-ko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2005, 18:05   #2
barmann76
L-Wels
 
Benutzerbild von barmann76
 
Registriert seit: 29.05.2004
Ort: Berlin-Spandau a.d. Havel
Beiträge: 262
Hallo

Zitat:
Zitat von L-KO

Es ist auch nicht unbedingt so, dass sich eine Haftpflichtversicherung wegen "grober Fahrlässigkeit" immer davon stehlen kann. Sie kann aber bei dem Verursacher Regreß nehmen, der aber oft von gesetzeswegen begrenzt ist.

Beste Grüße
Elko

Leider versuchen immer mehr Versicherungen eben das. Mode war es ja schon in der Vollkasko bei PKW und ich fürchte, dass auch die Haftpflichtversicherer versuchen werden, ihre Kosten zu senken.


Gruß Benny
__________________
Es gr
barmann76 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2005, 18:27   #3
L-ko
Welsfan
 
Benutzerbild von L-ko
 
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
Hallo Benny,

ich gehe mal davon aus, du beziehst deine Anmerkung auf das "Davonstehlen". Regreß bzgl. der Vollkasko geht ja nicht.

Wenn es so ist, kann ich dir nur Beipflichten und ich kann ehrlich nicht verstehen, dass unsere Gerichte dieses Treiben in dem Umfang mitmachen bzw. ich möchte sogar schon meinen unterstützen. Also wenn jemand sein Wagen volltrunken in Klumpen fährt, soll er ruhig auf dem Schaden sitzen bleiben. Inzwischen muss man aber auch bei Sekundenversagen befürchten, dass die Kasko nicht zahlt.

Beste Grüße
Elko

PS: @all: Sorry, ich weiß wir sind hier schon weit neben dem Thema.
L-ko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2005, 18:33   #4
barmann76
L-Wels
 
Benutzerbild von barmann76
 
Registriert seit: 29.05.2004
Ort: Berlin-Spandau a.d. Havel
Beiträge: 262
Kurz off-Topic (sorry):

Hallo

Ja, bei der Vollkasko die Weigerung der Zahlung, bei der Haftpflicht Regress.
Es trifft halt immer die Kleinen War schon immer so und wird sich wohl nicht so bald ändern.


Gruß Benny
__________________
Es gr
barmann76 ist offline   Mit Zitat antworten
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